FNZ-Junior-Depot mit Spar-Tarif
Das FNZ-JuniorDepot bietet eine große Auswahl an Fonds für Einmalanlagen und Sparplänen für den cleveren Vermögensaufbau für Ihre Kinder und Enkel. Mit unseren Sonderkonditionen sparen Sie dauerhaft den Ausgabeaufschlag, die Depotführung ist bis zum 18. Lebensjahr kostenlos.
Ihre Vorteile
8569 handelbare Fonds
5693 Investmentfonds für Einmalanlagen
8483 Fonds für Sparpläne
2.057 Fonds für VL-Sparpläne
0,- Euro Transaktionskosten, 0,- Euro Limitorder
0,- Euro Depotgebühr bis zum 18. Lebensjahr
Checkliste für die Eröffnung eines Junior-Depots
Allgemeine Angaben
- Eröffnungsantrag lautend auf das Kind und unterschrieben von den gesetzlichen Vertretern
- Finanzdienstleister-Vollmacht (ggf. Einwilligungserklärung) lautend auf das Kind und unterschrieben von den gesetzlichen Vertretern
- Legitimation der gesetzlichen Vertreter
- Preis- und Leistungsverzeichnis für Kunden von Finanzdienstleistern und unterschrieben von den gesetzlichen Vertretern
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
Besonderheiten
- Kindern ab 16 Jahren: zusätzlich zur Geburtsurkunde wird eine Kopie des Personalausweises / Reisepasses benötigt
- alleinigem Sorgerecht eines Elternteils: zusätzlich wird eine Kopie des Gerichtsurteils zur Alleinsorge oder eine Kopie der Negativ-/Sorgebescheinigung der Mutter (Jugendamt) oder eine Kopie der Sterbeurkunde eines Elternteils benötigt
- gemeinsamen Sorgerecht der Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind: zusätzlich wird eine Kopie der Sorgeerklärung beider Elternteile (Jugendamt oder Notar) benötigt
- verheirateten Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen von Mutter und Vater: zusätzlich wird eine Kopie der Heiratsurkunde benötigt
- adoptierten Kindern: zusätzlich wird eine Kopie der aktualisiertes Geburtsurkunde oder Kopie der Adoptionsurkunde oder Kopie des Gerichtsurteils benötigt
- Kindern, deren aktueller Familienname nicht mit der Geburtsurkunde übereinstimmt: zusätzlich wird eine Kopie der Namensänderungsurkunde benötigt
Fragen und Antworten zu unseren FNZ-JuniorDepots
Alle Junior-Depots verfügen über einen Online-Zugang – Sie können also wie bei einem herkömmlichen Depot ganz bequem Ihre Order durchführen.
Ab dem 18. Lebensjahr kann das Depot entweder aufgelöst oder in ein herkömmliches Depot umgewandelt werden. Hierzu werden Sie von der Depotbank schriftlich informiert. Der Volljährige muss dann ein Post-Ident durchführen und alle Dokumente selbst unterschreiben. Sollten die aktualisierten Unterlagen nicht eingereicht werden, sperrt die Bank das Depot zur Sicherheit. Eine Verfügung ist dann nicht mehr möglich.
Für Minderjährige kann der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro genutzt werden. Auf Kapitalerträge fällt bis zu diesem Betrag dann keine Abgeltungsteuer an.