FondsDISCOUNT.de - BaFin-Lizenz

Unsere Zulassung als Wertpapierinstitut

Die Smartbroker AG ist ein Wertpapierinstitut und nach § 15 WpIG berechtigt, die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) und die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen und für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) durchzuführen.

Die Gesellschaft unterliegt damit der einheitlichen staatlichen Allfinanzaufsicht und gehört außerdem der EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen – einem bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingerichteten, nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes – an. Weiterhin unterliegt die Smartbroker AG dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Über die BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin genannt – vereinigt seit ihrer Gründung im Mai 2002 die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Die BaFin ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie finanziert sich aus Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen. Damit ist sie unabhängig vom Bundesetat.[...]

Ziele der BaFin

Die BaFin ist nur im öffentlichen Interesse tätig. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können.

Im Rahmen ihrer Solvenzaufsicht sichert die BaFin die Zahlungsfähigkeit von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen. Durch ihre Marktaufsicht setzt die BaFin zudem Verhaltensstandards durch, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wahren. Zum Anlegerschutz gehört es auch, dass die BaFin unerlaubt betriebene Finanzgeschäfte bekämpft.[...]

Quelle: www.bafin.de