AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Smartbroker AG für Privatkunden
Allgemeine Informationen zur Smartbroker AG
Vertragspartei und Verwender dieser AGB ist die
Smartbroker AG
Ritterstraße 11
10969 Berlin
Telefon: 030 2757764-10
Homepage: www.fondsdiscount.de
E-Mail: info@fondsdiscount.de
Vorstand: Thomas Soltau, Rene Krüger, Uwe Lüders
Aufsichtsrat: Daniel Berger, Silvia Gromoll, Roland Nicklaus
Amtsgericht Charlottenburg HRB 99126 B
Ust-IdNr.: DE158076703
Zuständige Aufsichtsbehörde, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Dienstsitz Bonn: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Dienstsitz Frankfurt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt
Telefon: 0228-4108-0
Telefax: 0228-4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
1. Grundregeln für die Beziehung zwischen der Smartbroker AG und dem Kunden
- (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Smartbroker AG.
- (2) Die Smartbroker AG ist ein Wertpapierinstitut und nach § 15 WpIG berechtigt, die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) und die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen und für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) durchzuführen. Als Finanzinstrumente in diesem Sinne gelten die in § 2 Abs. 5 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) aufgezählten Produkte. Die Smartbroker AG ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Kundengeldern oder Finanzinstrumenten von Kunden zu verschaffen.
- (3) Die Smartbroker AG wendet sich nur an gut informierte und erfahrene Anleger, die weder eine Beratung noch individuelle Auskünfte zu bestimmten Finanzinstrumenten benötigen.
- (4) (4) Die Smartbroker AG stuft alle Kunden grundsätzlich als Privatkunden ein und wird damit alle dem Schutz des Kunden dienenden Vorschriften, insbesondere die des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), beachten. Eine Änderung der Einstufung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Leistungen der Smartbroker AG
- (1) Der Kunde kann die Smartbroker AG mit der Vermittlung von Anlagegeschäften und Wertpapierdepots beauftragen. Sofern der Auftrag von der Smartbroker AG angenommen wird, kommt mit dem Kunden ein Vermittlervertrag zustande, der auf die Vermittlung eines Hauptvertrages zum Erwerb eines Finanzprodukts oder zur Eröffnung eines Wertpapierdepots gerichtet ist, wobei ein Vermittlungserfolg nicht geschuldet wird. Der konkrete Dienstleistungsinhalt dieses Vermittlungsvertrages ergibt sich aus den nachstehenden Absätzen 2 - 5.
- (2) Die Smartbroker AG leitet lediglich den jeweiligen Auftrag des Kunden an den Emittenten des Finanzprodukts bzw. die Depotbank weiter. Es handelt sich um eine beratungsfreie Dienstleistung. Die Smartbroker AG erbringt keine individuelle Anlageberatung und gibt insbesondere keine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung ab. Demzufolge erfolgt keine Prüfung durch die Smartbroker AG, ob die gewählte Anlage den Anlagezielen, der Risikobereitschaft und den finanziellen Verhältnissen des Kunden entspricht und demnach für den Kunden geeignet ist.
- (3) Die Erteilung von individuellen Auskünften zu der gewählten Anlage ist ebenfalls nicht Gegenstand des Vermittlungsvertrages. Informationen zu der gewählten Anlage erhält der Kunde vielmehr ausschließlich durch standardisierte Unterlagen (z.B. Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen, Vermögensanlageninformationsblatt oder Produktinformationsblatt), welche ihm vor Abschluss eines konkreten Anlagegeschäfts zur Verfügung gestellt werden.
- (4) Die Smartbroker AG überprüft nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben, die Bonität des Kapitalsuchenden sowie die Plausibilität des Anlagekonzepts.
- (5) Sofern der Auftrag auf den Erwerb eines nicht komplexen Finanzinstruments im Sinne von § 63 Absatz 11 Nr. 1 a) - f) WpHG gerichtet ist und die Initiative hierzu vom Kunden ausgeht, erfolgt keine Angemessenheitsprüfung. Demzufolge erfolgt in diesem Fall keine Prüfung durch die Smartbroker AG, ob der Kunde aufgrund seiner bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen mit Anlagegeschäften in der Lage ist, die Risiken des von ihm gewählten, nicht komplexen Finanzinstruments angemessen zu beurteilen.
- (6) Im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag wird zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter, d.h. einer Investmentgesellschaft, einem anderen Anlageanbieter oder einer Depotbank, ein Vertrag geschlossen (sog. Hauptvertrag). Vertragspartner dieses Hauptvertrages sind ausschließlich der Kunde und der jeweilige Produktanbieter. Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Produktanbieter gelten ausschließlich die jeweiligen Bedingungen jenes Vertragsverhältnisses, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Produktanbieters.
- (7) Die Smartbroker AG ist nicht verpflichtet, Anträge des Kunden auf Abschluss eines Vermittlervertrages anzunehmen. Im Falle der Nichtannahme wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
3. Weiterleitung von Kundenaufträgen
- (1) Sofern Originaldokumente vorgeschrieben sind, werden Aufträge bei Vorlegen der vollständigen Unterlagen postalisch im Original weitergeleitet.
- (2) Zeichnungs- und Kaufaufträge kann der Kunde grundsätzlich schriftlich oder per Fax erteilen. Eine Auftragserteilung per Fax ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn der Auftrag nach den Bedingungen des Produktanbieters schriftlich erfolgen muss.
- (3) Bei Wertpapieren können Kauf- und Verkaufsaufträge darüber hinaus in der Regel im Internet über das Depotkonto des Kunden ausgeführt werden. Hierfür gelten ausschließlich die Vertragsbestimmungen der depotführenden Bank, auf welche die Smartbroker AG keinen Einfluss hat.
- (4) Sofern die Smartbroker AG bei der Auftragserteilung über eines der genannten Kommunikationsmittel nicht erreichbar sein sollte, ist der Kunde verpflichtet, auf ein anderes Kommunikationsmittel auszuweichen.
- (5) Sind die Voraussetzungen für die Ausführung eines Auftrags erfüllt, wird dieser von der Smartbroker AG unverzüglich an die ausführende Stelle weitergeleitet.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- (1) Der Kunde hat Änderungen seiner persönlichen Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) der Smartbroker AG unverzüglich mitzuteilen.
- (2) Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Uneindeutige Aufträge können nicht gewollte Folgen haben oder zu Verzögerungen bei der Auftragsausführung führen. Hieraus resultierende Weiterleitungsfehler oder Verzögerungen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Änderungen, Bestätigungen, Rückrufe oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche deutlich gekennzeichnet werden. Eine Änderung oder ein Rückruf eines Auftrages kann von der Smartbroker AG nur dann berücksichtigt werden, wenn ihr die entsprechende Nachricht so rechtzeitig zugeht, dass ihre Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist.
- (3) (3) Der Kunde ist verpflichtet, alles ihm Mögliche zu tun, um eine schnelle Bearbeitung seines Auftrags zu gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere die vollständige und rechtzeitige Übermittlung von Anträgen, Beitrittserklärungen sowie der sonstigen Erklärungen, die für den Abschluss oder die Durchführung der vermittelten Finanzprodukte erforderlich sind.
5. Zuwendungen
- Die Smartbroker AG erhält für die Vermittlung von Finanzprodukten und/oder Wertpapierdepots an den Kunden vom Produktanbieter und/oder einem Dritten Zuwendungen in Form von Provisionen und nicht monetären Vorteilen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Smartbroker AG die von den Produktanbietern und/oder sonstigen Dritten an sie geleisteten Zuwendungen behält. Die Smartbroker AG wird hierbei die Vorschriften des WpHG zur Vereinnahmung von Zuwendungen beachten.
6. Haftung
- (1) Die Smartbroker AG haftet nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
- (2) Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 gilt nicht für Schäden, die durch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder durch eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verursacht wurden. Kardinalspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7. Abtretungsverbot
- Der Kunde kann Ansprüche, die ihm aus der Geschäftsbeziehung mit der Smartbroker AG zustehen (einschließlich Schadensersatzansprüche), nur mit Zustimmung der Smartbroker AG an Dritte abtreten.
8. Entgelt für Bereitstellung von Aufzeichnungen
- Die Smartbroker AG ist gesetzlich verpflichtet, Telefongespräche und elektronische Kommunikation, die im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen stehen, aufzuzeichnen. Für die Bereitstellung von Kopien der Aufzeichnungen an den Kunden wird von der Smartbroker AG ein Entgelt erhoben und dem Kunden in Rechnung gestellt, dessen Höhe sich nach dem Aufwand richtet und erfragt werden kann.
9. Streitschlichtung
- Die Smartbroker AG ist verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständige Schlichtungsstelle ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Tel.: +49 (0) 228 4108-0, Fax: +49 (0) 228 4108-1550, E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de, https://www.bafin.de. Bei Beschwerden oder Streitigkeiten kann der Kunde die benannte Schlichtungsstelle anrufen.
10. Änderungen der AGB
- (1) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht rechtzeitig, gelten die Änderungen als genehmigt.
- (2) Auf diese Genehmigungswirkung sowie auf die Frist für den Widerspruch wird der Kunde in der Änderungsmitteilung nochmals besonders hingewiesen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- (1) Für die Geschäftsverbindung zwischen der Smartbroker AG und dem Kunden gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
- (2) Ist der Kunde Kaufmann und die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, ist der Geschäftssitz der Smartbroker AG Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt.
Stand: Oktober 2023, Änderungen vorbehalten
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