Unsere Junior-Depots
Unsere Junior-Depots richten sich an Eltern, die für ihr Kind eine sinnvolle und dabei kostenbewusste Form des Vermögensaufbaus suchen. Das Depot wird von den Erziehungsberechtigten verwaltet und bietet das komplette Leistungsspektrum wie ein herkömmliches Depot.
Welche Unterlagen/Nachweise werden bei der Eröffnung benötigt?
Eröffnungsantrag lautend auf das Kind und unterschrieben von den gesetzlichen Vertretern
Finanzdienstleister-Vollmacht (ggf. Einwilligungserklärung) lautend auf das Kind und unterschrieben von den gesetzlichen Vertretern
Legitimation der gesetzlichen Vertreter
Preis- und Leistungsverzeichnis für Kunden von Finanzdienstleistern und unterschrieben von den gesetzlichen Vertretern
Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
Besonderheiten bei Junior-Depots
- Kindern ab 16 Jahren müssen eine Legitimation durchlaufen.
- alleinigem Sorgerecht eines Elternteils: zusätzlich wird eine Kopie des Gerichtsurteils zur Alleinsorge oder eine Kopie der Negativ-/Sorgebescheinigung der Mutter (Jugendamt) oder eine Kopie der Sterbeurkunde eines Elternteils benötigt
- gemeinsamen Sorgerecht der Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind: zusätzlich wird eine Kopie der Sorgeerklärung beider Elternteile (Jugendamt oder Notar) benötigt
- verheirateten Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen von Mutter und Vater: zusätzlich wird eine Kopie der Heiratsurkunde benötigt
- adoptierten Kindern: zusätzlich wird eine Kopie der aktualisiertes Geburtsurkunde oder Kopie der Adoptionsurkunde oder Kopie des Gerichtsurteils benötigt
- Kindern, deren aktueller Familienname nicht mit der Geburtsurkunde übereinstimmt: zusätzlich wird eine Kopie der Namensänderungsurkunde benötigt
Fragen und Antworten zu unseren JuniorDepots
Alle Junior-Depots verfügen über einen Online-Zugang – Sie können also wie bei einem herkömmlichen Depot ganz bequem Ihre Order durchführen.
Ab dem 18. Lebensjahr kann das Depot entweder aufgelöst oder in ein herkömmliches Depot umgewandelt werden. Hierzu werden Sie von der Depotbank schriftlich informiert. Der Volljährige muss dann ein Post-Ident durchführen und alle Dokumente selbst unterschreiben. Sollten die aktualisierten Unterlagen nicht eingereicht werden, sperrt die Bank das Depot zur Sicherheit. Eine Verfügung ist dann nicht mehr möglich.
Für Minderjährige kann der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro genutzt werden. Auf Kapitalerträge fällt bis zu diesem Betrag dann keine Abgeltungsteuer an.