Wie funktioniert eine Vermögensanlage?
Laufzeiten, Chancen und Risiken im Überblick
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf Beteiligungen nach dem Vermögensanlagegesetz (VermAnlG). Vermögensanlagen sind keine Wertpapiere oder Investmentfondsanteile. Es handelt sich bei Vermögensanlagen um Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, Anteile an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Genussrechte, Namensschuldverschreibungen und sonstige Anlagen, die einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung gewähren.
Laufzeit von Vermögenanlagen
Vermögensanlagen müssen eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs sowie eine ordentliche Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten vorsehen. Die Mindestlaufzeit hat eine doppelte Schutzwirkung: Zum einen erhält der Anbieter der Vermögensanlage eine zeitlich begrenzte stabile Finanzierungsgrundlage. Zum anderen werden die Anlegerinnen und Anleger gewarnt, dass ihre Vermögensanlage eine unternehmerische Investition ist, die eine gewisse Dauer in Anspruch nimmt. Beide Parteien sollten den Umfang der Verzinsung und Rückzahlung im Hinblick auf die Anlageziele und Anlagepolitik überprüfen.
Chancen und Risiken
Vermögensanlagen bieten die Chance, mittelbar am unternehmerischen Betrieb, an der Vermietung sowie an der der meist zum Ende der Laufzeit vorgesehenen Veräußerung des jeweiligen Anlageobjektes zu partizipieren und von den erwirtschafteten Gewinnen zu profitieren. Die Auszahlungs- bzw. Renditeerwartungen sind im Emissionsprospekt ausgewiesen.
Die Beteiligung an einer Vermögensanlage ist ein langfristiges Engagement. Das Ergebnis und der erfolg des Investments hängen dabei von einer Vielzahl von Faktoren und Markteinflüssen ab. Mit dem Erwerb von Anteilen an Vermögensanlagen setzt sich der Anleger bestimmten Risiken aus. Nachfolgend werden allgemeine Risiken aufgeführt, die nicht abschließend sind. Weitere Risiken sind jeweils in den Emissionsprospekten aufgeführt und sollten intensiv geprüft werden.
Vermögensanlagen eignen sich nicht für Investoren, die eine Kapitalanlage suchen, bei der die Rückzahlung und die Höhe der Erträge bereits im Voraus feststehen. Die Auszahlungs- bzw. Renditeerwartungen basieren auf einer Prognoserechnung, bei der bestimmte Annahmen – wie etwa Preis- oder Nachfrageentwicklungen – zugrunde gelegt werden. Die tatsächliche künftige wirtschaftliche Entwicklung kann nicht vorausgesagt werden. Anleger sollten insbesondere bei langen Laufzeiten damit rechnen, dass der tatsächliche Ausschüttungsverlauf von den prospektierten Werten abweicht.
Gesetze, die herrschende Rechtsprechung und Vorschriften können sich während der Laufzeit der Vermögensanlage ändern. Es besteht das Risiko, dass der Emittent zusätzliche Kosten und Aufwendungen für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder die Einschaltung von rechtlichen oder steuerlichen Beratern zu tragen hat.
Für Anteile an Vermögensanlagen besteht kein der Wertpapierbörse vergleichbarer gesetzlich geregelter Zweitmarkt. Eine vorzeitige Veräußerung über den Zweitmarkt ist anders als bei Wertpapieren nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich. Da auch eine vorzeitige Kündigung in der Regel nicht möglich ist, geht der Anleger eine langfristige Bindung ein.
Die ohnehin bestehenden Verlustrisiken steigen erheblich, wenn die Beteiligung vom Anleger auf Kredit fremdfinanziert wird. Aufgrund des mit einer Kreditaufnahme verbundenen Hebeleffektes verstärken sich die negativen Auswirkungen einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung der Beteiligung. Insbesondere von einer Kreditfinanzierung einer Vermögensanlage ist daher abzuraten.
Die ohnehin bestehenden Verlustrisiken steigen erheblich, wenn die Beteiligung vom Anleger auf Kredit fremdfinanziert wird. Aufgrund des mit einer Kreditaufnahme verbundenen Hebeleffektes verstärken sich die negativen Auswirkungen einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung der Beteiligung. Insbesondere von einer Kreditfinanzierung einer Vermögensanlage ist daher abzuraten.
Das Maximalrisiko des Anlegers besteht darin, dass der Anleger einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals (Zeichnungssumme inkl. Agio) einschließlich ggf. nicht ausgezahlter Gewinne, sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens aufgrund einer Inanspruchnahme aus einer aufgenommenen persönlichen Anteilsfinanzierung oder dem Ausgleich einer persönlichen Steuerbelastung nebst darauf anfallender Zinsen oder einer möglichen Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung erleidet, was bis zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen kann.
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