Jetzt im Vertrieb: der domicilium 11 „Little East“
Aktuelles Beispiel für einen solchen Fonds, der auf spezielle Wohnformen fokussiert ist, ist der domicilium 11 „Little East“, der in Neubauwohnungen im Frankfurter Ostend, in sogenannte Mikroapartments investiert. Dabei handelt es sich um Ein-Zimmer-Wohnungen, die auf die Bedürfnisse von beruflich stark eingebundenen Singles zugeschnitten sind: Die Apartments befinden sich in zentraler Citylage, sind vollmöbliert und effizient geschnitten und verfügen über eine sehr gute Verkehrsanbindung. Besonders interessant ist diese Wohnform für Pendler oder für jene, die vergleichsweise günstig „mittendrin“ wohnen wollen. Auch viele Unternehmen haben Mikroapartments für sich beziehungsweise ihre Mitarbeiter entdeckt: Die Firmen mieten große Wohnungskontingente für diejenigen Mitarbeiter an, die für einen vorübergehenden Zeitraum an einem Standort eingesetzt werden.Der domicilium 11 investiert in 272 Ein-Zimmer-Wohnungen sowie 76 Tiefgaragenstellplätze. 204 Einheiten sind bereits für zehn Jahre an die Deutsche Bahn vermietet. Anleger können sich ab einer Investitionssumme von 20.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Die geplanten laufenden Ausschüttungen liegen bei 5,2 Prozent p.a. vor Steuern. 2030 soll die Immobilie verkauft werden; die Gesamtrückflüsse an die Anleger sollen dann bei 209,6 Prozent liegen.
Auszug der wesentlichen Risiken
- Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
- Anteile an geschlossenen Fonds sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
- Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
- Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.