Der auf erneuerbare Energien spezialisierte Initiator Aquila Capital startet mit dem Aquila Windpower Invest II seine erste geschlossene Beteiligung nach neuem Recht, die sich an Privatanleger richtet. Mit dem Fonds können sich Anleger an einem Portfolio aus vier Windenergieanlagen in Großbritannien beteiligen. „Aquila Capital ist es gelungen, die Windkraftanlagen so günstig einzukaufen, dass wir für den Fonds kein Fremdkapital aufnehmen müssen“, erläutert Axel Stiehler, Geschäftsführer bei Aquila Capital, das rein eigenkapitalbasierte Konzept des Fonds.

Nach Angaben des Initiators wurden die vier Windenergieanlagen bereits im März beziehungsweise April planmäßig fertiggestellt und produzieren seitdem Strom. Die Nennleistung ist jeweils auf 500 Kilowatt gedrosselt. „Hintergrund der Drosselung ist, dass in Großbritannien für Anlagen bis 500 Kilowatt die attraktivste Einspeisevergütung gilt. Diese wollten wir uns sichern“, erklärt Stiehler. Der besagte, feste Einspeisetarif ist nach Angaben des Emissionshauses für einen Zeitraum von 20 Jahren gesichert und beinhaltet – anders als in Deutschland – auch eine jährliche Inflationsanpassung. Ein weiteres Plus des Fonds ist die Lage der Windenergieanlagen, die sich in der nordenglischen Grafschaft Cumbria in direkter Küstennähe befinden und daher laut Stiehler „nahezu unter Offshore-Windbedingungen“ produzieren könnten.

Eine Beteiligung ist ab 10.000 Britischen Pfund zuzüglich fünf Prozent Ausgabeaufschlag möglich. Der Fonds hat eine geplante Laufzeit von zehn Jahren. Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss beträgt 134,9 Prozent im Low-Case-Szenario, 164,3 Prozent im Base-Case-Szenario und 191,9 Prozent im High-Case-Szenario. Über FondsDISCOUNT.de zeichnen Sie die Beteiligung ohne Ausgabeaufschlag!

Risikohinweise
Bei dem vorgestellten Angebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. So können geplante Auszahlungen geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen. Anteile an geschlossenen Fonds sind zudem keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt über sogenannte Plattformen möglich, da für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Es besteht weiterhin ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen. Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft. Auch das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und eventuellen zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen besteht. Die vollständigen Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt, den wir Ihnen jederzeit kostenfrei zuschicken.