Blockheizkraftwerke: effizient und ökologisch
Die Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung gilt als besonders effizient, da die Energie dort erzeugt wird, wo sie auch verbraucht wird. Aufgrund des hohen Nutzungsgrades von über 90 Prozent lassen sich in hohem Maß fossile Brennstoffe einsparen. Derzeit beträgt der Anteil am Energiemix in Deutschland lediglich ca. 15 Prozent – Experten zufolge dürfte das Nischensegment jedoch künftig an Bedeutung gewinnen. Länder wie Dänemark oder die Niederlande setzen Blockheizkraftwerke bereits in größerem Umfang ein. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für weiteres Wachstum sind in Deutschland jedenfalls gegeben, wurden jedoch noch nicht vollständig ausgeschöpft. Wer sich jetzt in dieser Branche engagiert, profitiert also von stetigem Wachstumschancen und muss im Gegensatz zu anderen Bereichen der Erneuerbaren Energien keine Überhitzung des Marktes befürchten.
Luana Capital: Kompetenz und Erfahrungswerte
Aufgrund der komplexen Planungs- und Umsetzungsprozesse erfordert der Betrieb eines Blockheizkraftwerkes viel Know-how. Die in Hamburg ansässige Gesellschaft Luana Capital hat sich bereits mit einem Vorgängerfonds auf diese Technologie spezialisiert. Alle Anlagen werden von der Gesellschaft auch selbst operativ betrieben. Dies sorgt nicht nur für kurze Entscheidungswege und hohe Transparenz, sondern das Beteiligungsangebot Luana LCF Blockheizkraftwerke 2 fällt deswegen auch nicht unter die Regeln des Kapitalanlagegesetzbuches. Für die Anleger entstehen also keine zusätzlichen Kosten, welche die Umsetzung des Gesetzes mit sich bringen würde. Nach Angaben des Emissionshauses sind mittlerweile rund 80 Prozent des geplanten Eigenkapitals eingeworben, ein Beitritt ist weiterhin möglich. Kalkuliert wurde mit einer Laufzeit von ca. 6,5 Jahren, Anleger können sich ab 10.000 Euro beteiligen.
Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
- Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
- Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
- Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
- Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.