Attraktive Rahmenbedingungen und erfahrener Co-Investor
Der Standort liegt in der mittelfinnischen Region Ylivieska, 40 Kilometer östlich vom Bottnischen Meerbuschen. Die Anlage soll ab dem zweiten Quartal 2015 mit insgesamt neun Vestas und einer Gesamtleistung von ca. 30 MW ans Netz gehen. Die attraktive Einspeisevergütung (zwölf Jahre ab Inbetriebnahme) sowie der zusätzliche „Early-Bird-Bonus“, der vom finnischen Staat garantiert wird, sind damit nach Angaben der Fondsgesellschaft gesichert.
Bei diesem Projekt arbeitet reconcept erstmalig mit einem institutionellen Investor zusammen – das finnische Investmenthaus Taaleritehdas beteiligt sich an der Windenergieanlage in Ylivieska. Der Co-Investor hat bereits selbst Fonds in diesem Bereich initiiert und ist daran interessiert, die finnische Wirtschaft und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern. Denn die Finnen treiben insbesondere die verstärkte Nutzung der Windenergie voran – das Land am Rande des Polarkreises bietet ideale Bedingungen dafür: Aufgrund der angrenzenden Ostsee und den zahlreichen Seen ist das Windaufkommen besonders hoch. So wird das Windenergiepotenzial auf 11.000 Megawatt geschätzt, bis Ende 2013 gingen aber erst 448 MW Windkapazität ans Stromnetz. Ziel der finnischen Regierung ist es, bis zum Jahr 2020 rund 2.500 MW Leistung zu installieren.
Interessierte Anleger können sich weiterhin am RE06 Windenergie Finnland beteiligen. Bei dem Angebot handelt es sich um den Nachfolger des bereits erfolgreich platzierten RE03 Windenergie Finnland. reconcept prognostiziert Gesamtrückflüsse in Höhe von 161,64 Prozent vor Steuern bei einer geplanten Laufzeit von 7,5 Jahren. Die Mindestbeteiligung liegt bei 10.000 Euro, es gilt weiterhin der Frühzeichnerbonus von drei Prozent p.a. bezogen auf die Zeichnungssumme.
Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
- Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
- Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
- Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
- Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.