Zwei Wohnprojekte realisiert
Zugleich teilt das auf Projektentwicklungen spezialisierte Unternehmen mit, dass zwei Wohnprojekte für den bereits in Platzierung befindlichen, ebenfalls KAGB-regulierten Immobilienfonds PROJECT Wohnen 14 realisiert wurden. Die beiden Projekte in Berlin und Hamburg haben einen Gesamtwert von 40 Millionen Euro. In Berlin soll ein 17-geschossiges Wohnhochhaus mit Eigentumswohnungen entstehen, in Hamburg sind zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 38 Eigentumswohnungen geplant. Das Verkaufsvolumen in Berlin beträgt rund 25 Millionen Euro, in Hamburg wird mit 15 Millionen Euro kalkuliert. Das Beteiligungsangebot fokussiert auf die Metropolregionen Berlin, Frankfurt, Hamburg, Nürnberg und München. Aufgrund der großen Anziehungskraft dieser Städte sind Wohnungsbauprojekte äußerst gefragt. Im Gegensatz zu Bestandsimmobilien bieten Projektentwicklungen den Vorteil, dass sich Wertschöpfungspotenziale gleich von Beginn an nutzen lassen. Insgesamt plant die Gesellschaft die Beteiligung an mindestens zehn Objekten, um eine breite Risikostreuung zu erzielen. Konzipiert wurde der Fonds mit acht Jahren geplanter Laufzeit, prognostiziert werden Gesamtausschüttungen von 148 Prozent. Das Beteiligungsangebot ist ein reiner Eigenkapitalfonds, aus Stabilitätsgründen wurde auf Fremdkapital komplett verzichtet. Anleger können sich mit einer Einmalanlage ab 10.000 Euro beteiligen.
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Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
- Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
- Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
- Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
- Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.