Positive Nachrichten aus dem Hause INP: Die Bundesfinanzaufsicht hat die Vertriebsgenehmigung für das Beteiligungsangebot „20. INP Deutsche Pflege Coesfeld“ erteilt. Investitionsobjekt ist ein Pflegeheim in Bad Coesfeld, das sich unter anderem an Demenzkranke richtet. Betreiber der Einrichtung ist die Senator Senioren- und Pflegeeinrichtungen GmbH. Der indexierte Pachtvertrag sieht eine Laufzeit von 25 Jahren vor, Startdatum war der 20. Dezember 2013. An diesem Stichtag wurde die Fondsimmobilie von der Fondsgesellschaft übernommen. Neben den für INP-Fonds typischen Merkmalen – also beispielsweise ein langfristiger, indexierter Pachtvertrag, ein erfahrener Betreiber als Vertragspartner und ein günstiger Immobilieneinkaufswert – soll der Fonds vor allem durch die neue, rechtskonforme Konzeption überzeugen. Nach einer
Immobilienbeteiligung des Initiators publity ist der INP-Fonds nun der zweite geschlossene Fonds, der die Regelungen des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB) umsetzt. Im Juli vergangenen Jahres wurde beschlossen, dass Beteiligungen bestimmte Anforderungen hinsichtlich Organisation, Verwaltung und Prüfpflichten erfüllen müssen – etwa indem Fondsmanagement und Kapitalverwaltung rechtlich getrennt sind. Damit soll mehr Anlegerschutz gewährleistet werden. Als Verwahrstelle für das Anlegergeld fungiert demgemäß nicht mehr die INP Holding AG bzw. die Fondsgesellschaft selbst, sondern in diesem Fall die Caceis Bank. Anleger können sich ab 20.000 Euro an der Sozialimmobilie beteiligen, die Auszahlungsprognose sieht anfänglich sechs Prozent p.a. vor.
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Risiken, die mit dieser Kapitalanlage verbunden sind. Ausführliche Risikohinweise finden Sie im Emissionsprospekt.
- Es handelt sich bei dem hier vorgestellten Fonds „20. INP Deutsche Pflege Coesfeld“ um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
- Anteile an geschlossenen Fonds sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
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