„Wir freuen uns, in Großbritannien unser Portfolio an Direktinvestitionen in Erneuerbare Energie mit dem Investment im Segment Photovoltaik ausbauen und weiter diversifizieren zu können“, äußert sich MEAG-Geschäftsführer Holger Kerzel zum Kauf. Kerzels Aussage weist bereits darauf hin: Die beiden jüngsten Investitionen sind bei weitem nicht die einzigen Engagements der Munich Re im Bereich der erneuerbaren Energien. Im Portfolio des Rückversicherers finden sich viele weitere Windparks, etwa in Schweden, Großbritannien und Norddeutschland. Und auch Solarparks, unter anderem in Italien und Spanien, stehen schon lange weit oben auf der Investmentliste.
Vielfältige Möglichkeiten für Privatanleger
Auch Privatanleger haben die Möglichkeit, über Beteiligungsangebote weltweit in erneuerbare Energien zu investieren. Die Angebote sind dabei vielfältig. Mit dem Aquila WindpowerINVEST II können sich Anleger beispielsweise an einem Portfolio aus vier getriebelosen Windenergieanlagen in Großbritannien beteiligen. Die geplante Laufzeit endet 2024, die mindestanlagesumme liegt bei 10.000 Britischen Pfund. Weitere Windkraftinvestments bietet das Emissionshaus reconcept mit dem RE06 Windenergie Finnland sowie der auf erneuerbare Energien spezialisierte Initiator Leonidas, der bald mit dem Vertrieb des Leonidas Associates XVII - Windenergie Frankreich startet. Ebenfalls aus dem Hause reconcept stammt der RE04 Wasserkraft Kanada, über den sich Anleger an Wasserkraft-Projekten in British Columbia beteiligen können, und Luana Capital bietet privaten Investoren mit dem LCF Blockheizkraftwerke 2 die Möglichkeit, sich an einem deutschlandweiten Portfolio aus verschiedenen Blockheizkraftwerken zu beteiligen.Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
- Es handelt sich um unternehmerische Beteiligungen, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
- Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
- Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
- Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.