Breite Streuung durch Dachfonds-Konzept
Die Beteiligungen sind als Dachfonds konzipiert und investieren jeweils in ein Portfolio aus mindestens drei institutionellen Private-Equity-Zielfonds. Diese streben wiederum Beteiligungen an insgesamt voraussichtlich über 100 Portfoliounternehmen mit einem Fokus auf mittelständischen Unternehmen in Europa an. Ziel ist der Aufbau eines über die europäischen Teilmärkte, Unternehmensgrößen und Investitionsstrategien diversifizierten Portfolios. Mindestens ein Private-Equity-Zielfonds wird in sogenannte „Secondaries“ investieren, also reife Private-Equity-Beteiligungen, die bereits einen beträchtlichen Teil ihrer Laufzeit durchschritten haben. Damit sollen die Fonds von den durchschnittlich schnelleren Rückflüssen aus dieser Investitionsstrategie profitieren. Bei der Frage, welche Zielfonds ins Portfolio kommen, legt das Aquila-Private-Equity-Team strenge Kriterien zugrunde: „In die engere Auswahl kommen nur Zielfonds mit einem Fokus auf Buyout-Investments, also etablierte und in der Regel profitable Unternehmen, aufgelegt und betreut von starken und stabilen Management Teams. Diese müssen über unterschiedliche Marktzyklen bewiesen haben, dass sie in den Portfoliounternehmen über eigenes Know-how und Netzwerke operative Verbesserungen und Wachstum erreichen können“, erläutert Stiehler den Auswahlprozess.
Auszug der wesentlichen Risiken
- Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
- Anteile an geschlossenen Fonds sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
- Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
- Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.