Das Parkhaus: Investitionsobjekt mit Zukunft
Viele betrachten Parkhäuser noch immer als Nischensegment. Doch ihre Beliebtheit nimmt zu, denn die Attraktivität des Investments ist kaum von der Hand zu weisen: Zum einen nimmt die Mobilität kontinuierlich zu – und damit auch die Nachfrage nach Stellplätzen. Zum anderen bieten Parkhäuser gegenüber anderen Immobilientypen den Vorteil, dass der Eigentümer sogar in Zeiten des Leerstandes Geld verdient. Denn statt der Mietrendite erzielt er dann Einnahmen aus den Parkgebühren. Darüber hinaus hat das Parkhaus als Investitionsobjekt echtes Zukunftspotenzial. Denn durch Trends wie e-Mobility oder Carsharing dürften die Einnahmen künftig noch weiter steigen. Der Hintergrund: Weil gemeinsam genutzte Autos eine Alternative zum öffentlichen Nahverkehr darstellen, können sich die Belegungsquote der Parkhäuser und damit auch die Einnahmen erhöhen – insbesondere dann, wenn Betreiber auch Ladestationen für Elektroautos anbieten.Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
- Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
- Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
- Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
- Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.