Rasanter Platzierungsstart Solarfonds von White Owl Capital
Das Konzept des WOC Nachhaltigkeits Fonds 02 besteht im Erwerb bereits bestehender Photovoltaik-Anlagen in Spanien und ist für die aktuelle Marktsituation ideal. Die Platzierung startete rasant.
Platzierung rasant gestartet
Die Vertriebspartner der White Owl Capital AG spüren derzeit, dass der WOC Nachhaltigkeits Fonds 02 eine hohe Akzeptanz bei den Kunden erfährt. Die Platzierung ist überaus erfolgreich angelaufen. Drei Wochen nach Platzierungsbeginn ist bereits ca. die Hälfte des Eigenkapitals des WOC Nachhaltigkeits Fonds 02 platziert worden. Derzeit treffen nach Aussage der White Owl Capital AG täglich Zeichnungsscheine mit einem Gesamtvolumen von 500.000 Euro bis 1 Mio Euro ein. Die White Owl Capital AG rechnet mit einem zügigen Platzierungsverlauf und empfiehlt daher, dass sich interessierte Kunden zeitnah mit dem WOC Solarfonds auseinander setzen sollten.
Begünstigte Erbschaftsteuer
Gegenüber Kapitalvermögen hat der WOC Nachhaltigkeits Fonds 02 mit inländischem Betriebsvermögen durch den Verschonungsabschlag und den Abzugsbetrag in Höhe von 150.000 Euro eine erbschafts- und schenkungssteuerliche Begünstigung. Bei einem Kapitalvermögen in Höhe von 1.000.000 Euro wird ein Anleger zum Beispiel mit einer Steuer von 190.000 Euro (19 Prozent) belastet. Eine Kommanditbeteiligung am WOC Nachhaltigkeits Fonds 02 in gleicher Höhe kann bei bestimmten Umständen steuerfrei vererbt werden.
Rechtssicherheit
Auf Nachfrage teilte uns die White Owl Capital AG schriftlich mit, dass mit einer rückwirkenden Änderung geltender Gesetze auf Basis höchstrichterlicher Entscheidungen keinesfalls zu rechnen sei. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem am 13. März 2001 verkündeten Urteil (C-379/98) festgestellt, dass die Vergütungsregelungen des alten Stromeinspeisungsgesetzes keine staatliche Beihilfe im Sinne des EG-Vertrags darstellen und mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs im Einklang stehen. Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und seinen äquivalenten Gesetze in anderen Ländern haben damit nach dieser höchstrichterlichen Entscheidung bereits seit 2001 Bestandsschutz.
Die Stromwirtschaft wollte im Jahr 2001 das Einspeisungsgesetz mit dieser Klage in den Grundfesten erschüttern, erreicht aber hat sie nunmehr das Gegenteil: Das Einspeisungsgesetz und damit auch das EEG wurde durch diese Klage und das abschließende Urteil durch den Europäischen Gerichtshof gefestigt und in vollem Umfang bestätigt. Die EU-Wettbewerbsdirektion hat sodann anderen Mitgliedsstaaten wie Spanien, Italien und Frankreich bei Fragen marktnaher Unterstützung Erneuerbarer Energien das EEG in seinen Grundprinzipien als Modell nahegelegt, um Konflikte mit dem Beihilferecht von vornherein zu vermeiden. Nach dem EuGH-Urteil sind damit auch die EEG-äquivalenten Vergütungssätze juristisch wasserdicht.
Die Besonderheiten des Fonds
Mit dem WOC Nachhaltigkeits Fonds 02 haben Anleger die Möglichkeit, sich an einem Solarfonds mit progn. Rückflüssen von anfänglich 9,6 Prozent p. a. ansteigend zu beteiligen. Der Fonds verfolgt eine adäquate Sicherheitsstrategie und investiert überwiegend in bestehende Solarkraftwerke/Bestandsobjekte in Spanien. Der WOC Nachhaltigkeits Fonds 02 ist eine Beteiligung für Anleger, die im derzeitigen Marktumfeld eine stabile Anlagealternative für das persönliche freie Vermögen suchen.