Dies war in der Vergangenheit die häufigste Ursache für die Fehlentwicklung von Windfonds. Denn eine negative Abweichung von zehn Prozent bei der prognostizierten Windstärke könne die Leistung der Anlage um 27 Prozent reduzieren, heißt es in einer aktuellen Untersuchung des Analysehauses Dextro, in der die neuen Windkraftinvestments unter die Lupe genommen werden. „Eine Abweichung in Höhe von 15 bis 20 Prozent war bei früheren Windfonds keine Seltenheit“, erklärt Dextro-Chefanalyst Evgeniy Gilenko die Verfehlungen der Vergangenheit. „Das genügte, um die tatsächliche Stromproduktion der betreffenden Anlage zu halbieren. Mit ihrer Rentabilität war es damit vorbei“, so der Beteiligungsexperte weiter. In den neuen Windkraftbeteiligungen würden hingegen realistischere Annahmen zugrunde gelegt: „Die aktuellen Konzepte unterstellen bereits eine zu optimistische Einschätzung im Windgutachten in Höhe von knapp zehn Prozent.“
Geringerer Fremdkapitalanteil reduziert Risiken
Frühere Windkraftfonds seien darüber hinaus mit einem sehr hohen Fremdfinanzierungsanteil konzipiert worden – oftmals bis zu 80 Prozent. In vielen Fällen, so die Dextro-Analyse, reichte bereits eine geringere Abweichung von dem prognostizierten Stromertrag aus, um die Bedienung von Darlehen zu gefährden. „Die Banken wurden zuerst bedient, die Anleger gingen leer aus“, fasst Gilenko die Misere zusammen. „In einem mittelschweren Fall reichten die Stromerträge gerade aus, um den Schuldendienst zu leisten.“ Doch auch hier hat sich zwischenzeitlich etwas getan: Die aktuellen, von Dextro analysierten Beteiligungsangebote weisen Fremdkapitalanteile von null bis höchstens 71 Prozent auf. Auch dadurch würde das Chancen-Risiko-Profil für Anleger verbessert.
Aquila und reconcept: Dextro-Ratings liegen vor
Das Analysehaus hat zudem die Ratings für aktuelle Windkraftfbeteiligungen vorgelegt. Diese befinden sich im Investment Grade. So wurde der in Großbritannien investierende „WindpowerINVEST II“ des Initiators Aquila mit A+ bewertet und in die Risikoklasse RK 4 (von insgesamt fünf Klassen) eingeordnet. Das Fondskonzept sieht vor, die tatsächliche Leistung der Anlage durch einen einjährigen Testbetrieb auszuloten, bevor sie von der Fondsgesellschaft zu einem auf die Ergebnisse der Testphase abgestimmten Preis übernimmt. „Der Markt der erneuerbaren Energien in Großbritannien erlebt derzeit einen Aufschwung, die Förderung der Windenergie ist aber auch hier von der künftigen politischen Willensbildung abhängig“, heißt es in der Dextro-Analyse.
Auch das aktuelle Windkraftinvestment aus dem Hause reconcept wurde bewertet. Der „RE06 Windenenergie Finnland“ erhielt das Rating A- und wurde ebenfalls in die Risikoklasse RK 4 eingeordnet. Dextro weist bei diesem Angebot auf Bau- und Projektentwicklungsrisiken hin. Auf der anderen Seite, so die Analyse, würden in Finnland bislang nur 1,5 Prozent der installierten Energiekapazität auf Windenenergie entfallen. „Durch den erheblichen Nachholbedarf des Landes bei der laut EU zu fördernden Windkraft dürften Anleger hier mit einer deutlich stabileren Rechtslage bei der Einspeisevergütung als etwa in Deutschland rechnen“, schreibt Dextro. Aktuell nimmt Deutschland mit einer installierten Kapazität von 31.000 Megawatt in Europa den Spitzenplatz im Bereich Windenenergie ein, Großbritannien weist nur 8.900 Megawatt auf, in Finnland beträgt die installierte Kapazität aus Windstrom lediglich 260 Megawatt.
Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Verkaufsprospekt.
- Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
- Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
- Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
- Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.