Viele Arbeitgeber unterstützen den langfristigen Vermögensaufbau ihrer Arbeitnehmer mit sogenannten „Vermögenswirksamen Leistungen“. Grundlage für die Zahlungsvoraussetzung bilden Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Freiwilligkeit der Arbeitgeber. VL-Leistungen sind zusätzliche Geldleistungen, die vom Arbeitgeber mit dem Lohn bzw. Gehalt gezahlt werden. Der Arbeitnehmer hat die Wahl und entscheidet eigenständig, in welche Anlageform sein Arbeitgeber, die monatlichen Sparraten bezahlt. Im 5. Vermögensbildungsgesetz wird genau geregelt, welche Anlageformen durch den Arbeitgeber förderungsfähig sind. Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich ein Bestandteil des Arbeitsentgelts, unterliegen der Einkommenssteuer und dem Sozialversicherungsabzug. VL-Sparbeträge sind nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz in Vermögensbeteiligungen wie Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile oder Sparverträge direkt vom Arbeitgeber anzulegen. VL-Sparen ist auch für wohnwirtschaftliche Zwecke, wie dem Bau eines Hauses oder dem Kauf einer Eigentumswohnung, durch Arbeitgeber und Staat förderungsfähig.

Folgende Anlageformen werden durch VL-Sparen begünstigt

Sparverträge über Wertpapiere oder Vermögensbeteiligungen: Der Arbeitnehmer kann in Aktien des Arbeitgebers oder Aktien einer offiziellen Börse investieren. Zudem ist das Sparen mit Wandelschuldverschreibungen, Genussscheinen und Genossenschaftsanteilen möglich.
Fondssparpläne: Über FondsDISCOUNT.de ist das Sparen mit Investmentfonds, egal ob als Aktienfonds oder Mischfonds, ohne den branchenüblichen Ausgabeaufschlag möglich. Dadurch können Anleger bis zu 5 Prozent der Anlagesumme einsparen und diesen Betrag ebenfalls anlegen. Fondssparpläne profitieren von der Sparzulage des Staates. Allerdings müssen die Fonds mindestens 60 Prozent der Anlagewerte in Aktien investieren.
Banksparpläne (keine Arbeitnehmersparzulage): Banken bieten ihren Kunden VL-Sparverträge an, die einen vorher festgelegten Zinssatz beinhalten. Banksparpläne werden seit längerem nicht mehr vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert.
Lebensversicherungen: Kapitallebensversicherungen die über eine Versicherungskomponente verfügen und gleichzeitig kapitalbildende Eigenschaften vorweisen, sind VL-sparfähig. Die Versicherungen beziehen sich in der Regel auf den Todesfall oder die Berufsunfähigkeit.
Bausparen: VL-Sparen über einen Bausparvertrag dient dem Erwerb wohnwirtschaftlicher Objekte wie Häuser und Wohnungen. Der Anleger spart 50 Prozent der Vertragssumme an und erhält die restlichen 50 Prozent über ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.
Tilgung Hypothek (selbstgenutzt):Auch die Tilgung eines bereits bestehenden Darlehens für den Kauf eines Hauses, einer Wohnung, oder für die Instandsetzungen von Gebäuden werden mit einem VL-Vertrag förderfähig. Wichtig ist, dass die Gebäude durch den Sparer selbst bewohnt werden.

VL-Sparen wird staatlich gefördert – Arbeitnehmersparzulage
Der Staat unterstützt das Sparen über Vermögenswirksame Leistungen mit der Arbeitnehmersparzulage. Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen und liegt mit dem Jahreseinkommen unter den gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen, so kann er beim Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage stellen. Das zuständige Finanzamt prüft die Auszahlungsvoraussetzungen, wobei das Einkommen und der VL-Vertrag vorzulegen sind. Bei einem positiven Bescheid wird dem Sparer am Ende der Laufzeit bzw. der Sperrfrist, die Arbeitnehmersparzulage ausbezahlt.

Welche Zuschüsse erhalten Berufstätige?
Arbeitnehmer erhalten jährlich bis zu 20 Prozent auf maximal 400 Euro Sparbetrag, sofern ein Kaufvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, ein Wertpapierkaufvertrag oder Beteiligungsvertrag vorliegt. 9 Prozent erhalten Arbeitnehmer für ihre Aufwendungen beim Wohnungsbau (Prämiengesetz), bei Aufwendungen für den Bau, Kauf, Ausbau eines inländischen Wohngebäudes, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks. Der jährliche Zuschuss ist auf VL-Leistungen von maximal 470 Euro begrenzt. Den Zuschuss erhalten Arbeitnehmer, die jährlich weniger als 20.000 Euro oder als Ehepaar ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro vorweisen.

Anlageformen die vom Staat unterstützt werden
  • Aktien (Zulassung deutsche Börse)
  • Investmentfonds (60% Regelung)
  • Bausparverträge (wohnwirtschaftliche Zwecke)
  • Genossenschaftsanteile (von Genossenschaftsbanken)
  • Genussscheine (von Nicht-Kreditinstituten)

Wie erfolgt die Abwicklung eines VL-Sparvertrags?
1. Arbeitgeber bestätigt Arbeitnehmer die Zahlung von VL-Leistungen
2. VL-Vertrag (z.B. Fondssparen) mit Fondsvermittler
3. Arbeitnehmer reicht Kopie von VL-Vertrag an Arbeitgeber weiter
4. Arbeitgeber zahlt monatlich VL-Beträge an Fondsgesellschaft (KAG)
5. Arbeitnehmer stellt Antrag auf Arbeitnehmersparzulage beim Wohnsitzfinanzamt
6. Sparer erhält jährlich eine Abrechnung über aktuelle Sparleistungen
7. Finanzamt zahlt am Ende der Sperrfrist die Arbeitnehmersparzulage aus

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