Kiri-Holz als Investment
Doch nicht nur das Turbo-Wachstum, auch die Qualität des Kiri-Holzes macht die Pflanze interessant. Die Verarbeitungsmöglichkeiten sind vielfältig und reichen von hochwertigen Möbeln über Türen, Holzmarkisen und Furniere bis hin zu Musikinstrumenten. Bei der in Bonn ansässigen We Grow GmbH hat man die Vorzüge bereits früh erkannt. Die Gesellschaft betreibt an mehreren Standorten in Deutschland Kiri-Plantagen und tüftelt in Versuchen an neuen Sorten. Im Sommer 2010 ging der erste Kiri-Fonds in Platzierung, zwei Jahre später folgte der Kiri Fonds II Deutschland. Für das aktuelle Beteiligungsangebot fiel die Standortwahl auf Spanien. Das warme, sonnige Klima regt das Wachstum zusätzlich an und sorgt somit auch für zügige Kapitalrückflüsse. Der "Kiri Fonds III Spanien" wurde mit einer Laufzeit von zehn Jahren konzipiert und bietet Aussicht auf Gesamtrückflüsse von 215 Prozent (Prognose). Die Mindestzeichnungssumme beträgt 5.000 Euro.
Weitere Informationen zur We Grow GmbH und zum Kiri-Baum enthält dieses Video:
Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
- Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
- Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
- Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
- Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.