Wasserkraft gilt als die effizienteste Technologie zur Erzeugung von Elektrizität. Etwa ein Sechstel der gesamten Strommenge weltweit wird aus Wasserkraft generiert. Und Kanada hat hier eine Vorreiterrolle: In den 1960er und 70er Jahren entstanden große Anlagen, die Niagarafälle werden sogar schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts zur Stromerzeugung genutzt. Noch immer bietet Kanada aufgrund seiner geografischen Gegebenheiten viel Potenzial, diese klimafreundliche Technologie weiter auszubauen.
Anleger können sich weiterhin am reconcept RE04 Wasserkraft Kanada beteiligen. Kalkuliert wurde mit einer Laufzeit von neun Jahren, die Mindestanlagesumme liegt bei 35.000 CAD. Prognostiziert werden Ausschüttungen von insgesamt rund 177 Prozent. Der Fonds plant Investitionen in mehrere Wasserkraft-Projekte in der Provinz British Columbia. Mit dem dort ansässigen staatlichen Stromversorger, BC-Hydro, wurde bereits ein Stromverkaufsvertrag über 40 Jahre ab Inbetriebnahme geschlossen.
Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
- Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
- Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
- Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
- Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.