Erfahrene, vermögende Investorinnen und Investoren haben die Möglichkeit, mit der aktuellen DEGAG-Sonderserie eine attraktive Rendite mit monatlichen Ausschüttungen zu zeichnen.
In einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit und schwankender Märkte stellt die DEGAG eine exklusive Möglichkeit für Investoren vor: die limitierte Sonderserie „Bestandsportfolio NRW 2024“. Mit einer festen Verzinsung zwischen 7,85 Prozent und 9,03 Prozent pro Jahr – abhängig von der gewählten Laufzeit – bietet dieses Angebot eine attraktive Rendite für erfahrene und vermögende Investorinnen und Investoren mit Vermögen oberhalb von 100.000 Euro, die nach langfristiger Wertsteigerung suchen.
Die Exklusivität der limitierten Sonderserie
Die Sonderserie „Bestandsportfolio NRW 2024“ ist auf ein abgegrenztes Portfolio von 512 Wohneinheiten in Nordrhein-Westfalen beschränkt, das durch hochattraktive Zinsen und die Stabilität des langfristigen Bestandswertes überzeugt. Auf die Anlegerinnen und Anleger warten geplante monatliche Auszahlungen von 7,85 Prozent p. a. und 9,03 Prozent p. a. über die gesamte Laufzeit von 3,0 bis 5,5 Jahren. Die Mindestanlagesumme des prospektfreien Angebots beginnt ab 10.000 Euro.
Marktumfeld und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Angesichts der angekündigten Zinssenkungen durch die Europäische Zentralbank (EZB) und der aktuellen Hochzinsphase ist das prospektfreie Angebot eine zeitlich begrenzte Gelegenheit, von den derzeit außergewöhnlich hohen Zinsen zu profitieren – zukünftige Angebote werden voraussichtlich niedrigere Zinsen bieten.
Die DEGAG investiert seit über 15 Jahren in langfristige Wohnungsbestände und hat eine hundertprozentige Leistungsbilanz bei pünktlichen Renditezahlungen. In Krisenzeiten, wie den Finanzkrisen 2001 und 2008, der Corona-Krise und den aktuellen geopolitischen Spannungen, haben sich Immobilieninvestitionen in deutsche Mietwohnungen stets als besonders stabil erwiesen. Immobilien, insbesondere im Bereich des bezahlbaren Wohnens, bieten einen hervorragenden Schutz vor Inflation und steigenden Kosten, da die Nachfrage nach Wohnraum stetig steigt.
Wie das zdf berichtet, werden laut dem „Rat der Immobilienweisen“ in diesem Jahr in Deutschland 600.000 Wohnungen fehlen, Tendenz weiterhin steigend. Aufgrund der gestiegenen Baukosten und Finanzierungsschwierigkeiten seien viele Bauvorhaben nicht mehr rentabel. Hierdurch ergeben sich insbesondere Chancen für Bestandswohnungen: Die Wohnungsmieten steigen deutlich. Bei Bestandswohnungen kletterten sie laut bulwiengesa-Immobilienindex zwischen 1990 und 2023 zwischen 3,3 Prozent (in D-Städten) und 6,7 Prozent (in A-Städten).
Ökonomische Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung
DEGAG legt bei ihren Investitionen großen Wert auf ökonomische und soziale Nachhaltigkeit. So wird dringend benötigter, bezahlbarer Wohnraum geschaffen, indem die Gesellschaft Wohnungsbestände mit höheren Leerständen ankauft und durch Sanierungen revitalisiert. Durch gezielte energetische Modernisierung der Bestände werden Nebenkosten für die Mieter gesenkt.
Investment für vermögende und erfahrene Anleger und Anlegerinnen
Die limitierte Sonderserie Bestandsportfolio NRW 2024 richtet sich an eine anspruchsvolle und finanzstarke Zielgruppe mit ausgeprägtem Verständnis für den Bereich der geschlossenen Fonds, Direktinvestments und Genussrechte.
Professionelle Investoren wie Family Offices, Vermögensverwalter und institutionelle Anleger finden in der „Bestandsportfolio NRW 2024“-Sonderserie eine vielversprechende Gelegenheit, ihre Anlagestrategien zu erweitern. Die DEGAG ermöglicht es diesen Investorinnen und Investoren, in ein sorgfältig ausgewähltes Portfolio zu investieren, das mit langjähriger Erfahrung und Expertise gemanagt wird.
Einzigartige Marktposition und Exklusivität
Was die Sonderserie „Bestandsportfolio NRW 2024“ so exklusiv macht, ist nicht nur die begrenzte Anzahl der verfügbaren Wohneinheiten, sondern auch die Qualität der Immobilien selbst. Nordrhein-Westfalen, als eine der wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands, bietet einen stabilen und wachsenden Immobilienmarkt. Die hohe Nachfrage nach Wohnraum, kombiniert mit der kontinuierlichen Wertsteigerung der Immobilien, macht dieses Portfolio besonders wertvoll.
Die DEGAG nutzt ihre umfassende Marktkenntnis und langjährige Erfahrung, um ein Portfolio zusammenzustellen, das nicht nur stabile Erträge liefert, sondern auch langfristige Wertsteigerungen ermöglicht. Durch die sorgfältige Auswahl der Immobilien und die kontinuierliche Überwachung und Verwaltung durch erfahrene Experten will die DEGAG sicherstellen, dass Investoren maximale Sicherheit und Rendite erhalten.
Nachhaltigkeit als Erfolgsfaktor
Ein weiterer Punkt, der die „Bestandsportfolio NRW 2024“ Sonderserie auszeichnet, ist das Engagement der DEGAG für Nachhaltigkeit. Die energetische Modernisierung der Immobilien trägt nicht nur zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei, sondern steigert auch den Wert der Bestände. Dies ist besonders wichtig in Zeiten, in denen ökologische Verantwortung und nachhaltiges Investieren zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Die DEGAG setzt auf eine langfristige Wertsteigerung der Immobilien durch nachhaltige Maßnahmen. Dies umfasst nicht nur die energetische Sanierung, sondern auch soziale Aspekte wie die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum und die Unterstützung lokaler Gemeinschaften. Durch diese Maßnahmen schafft die DEGAG nicht nur finanzielle, sondern auch gesellschaftliche Mehrwerte.
Fazit
Mit der limitierten Sonderserie „Bestandsportfolio NRW 2024“ bietet die DEGAG erfahrenen Anlegerinnen und Anlegern die Möglichkeit, von ihrer langjährigen Erfahrung zu profitieren: Sie können in ein stabiles und gut kalkulierbares Immobilienportfolio investieren und gleichzeitig von den steigenden Mieten und Wertsteigerungen profitieren.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Sonderserie „Bestandsportfolio NRW 2024“
Warnhinweis:
Der Erwerb dieser Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Wichtiger Hinweis:
Bei der Vermögensanlage DEGAG-Sonderserie Bestandsportfolio NRW 2024, welche von der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH angeboten wird, handelt es sich um Genussrechte mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Diese sind mit speziellen Risiken behaftet. Maximalrisiko dieser Anlage: Die DEGAG-Sonderserie Bestandsportfolio NRW 2024 ist eine Vermögensanlage (Genussrechte) mit unternehmerischen Risiken, bei der jederzeit damit gerechnet werden muss, dass sich Zinszahlungen und die Kapitalrückzahlung verspäten oder teilweise oder ganz ausfallen. Letzteres würde einen Totalverlust bedeuten. Aus den persönlichen Umständen des Anlegers (etwa Fremdfinanzierung der Vermögensanlage oder bei unvorhergesehenem Liquiditätsbedarf) kann sich auch eine Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu Privatinsolvenz ergeben. Keine Vorzeitige Rückzahlung: Das Kapital des Anlegers ist während der vereinbarten Laufzeit und bei Eingreifen des qualifizierten Rangrücktritts auch darüber hinaus fest gebunden und kann in keinem Fall vorzeitig zurückgezahlt werden. Fungibilitätsrisiko: Die Veräußerung der Vermögensanlage (Genussrechte) ist wegen des Fehlens eines organisierten Zweitmarkts – wenn überhaupt – nur unter erschwerten Bedingungen möglich und kann mit erheblichen Verlusten verbunden sein. Keine Einlagensicherung: Keinesfalls ist diese Anlageform mit einer Einlage bei einer Bank oder Sparkasse, wie etwa Tages- oder Festgeld, vergleichbar – insbesondere aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts und weil die Emittentin keiner Einlagensicherungseinrichtung angehört. Risiko aufgrund der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre: Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe von einem Produkt, das einem Darlehen ähnelt, hin zu einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Sie gilt hinsichtlich aller Zahlungsansprüche der Anleger aus den Genussrechten (Zinsen und Rückzahlung). Zahlungen auf die Ansprüche sind solange und soweit ausgeschlossen, wie die Zahlungen zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO und/oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO und/oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht. Dies gilt auch für den Fall, dass Zahlungsansprüche des Anlegers für sich genommen keine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO und keine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO begründen, aber die Summe aller Ansprüche gegen die Emittentin eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO oder eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO begründen würden. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus den Genussrechten verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen. Der Anleger übernimmt mit den Genussrechten ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge. Risiko aufgrund der Nachrangigkeit der Ansprüche der Anleger: In einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin und im Falle der Liquidation der Emittentin treten die Zahlungsansprüche der Anleger im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen und alle nachrangigen Forderungen im Sinne von § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurück. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin kann der Anleger die Ansprüche auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nach-rangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen – falls überhaupt – daher erst dann, wenn alle ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO, vollständig erfüllt wurden. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf die nachrangigen Forderungen des Anlegers im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Risiken aus der Geschäftstätigkeit der Emittentin: Die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH (Emittentin) wird den Nettoerlös aus der Emission der Genussrechte über Finanzierungsverträge Immobiliengesellschaften der DEGAG-Gruppe zur Verfügung stellen, die ihrerseits Wohnimmobilien erwerben und entwickeln oder bereits bewirtschaften. Sollte die jeweilige Immobiliengesellschaft nicht in der Lage sein, an die Emittentin Zinsen und Tilgung des Finanzierungsvertrags zu leisten, besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Das kann zur Folge haben, dass die Ansprüche aus den Genussrechten nicht oder nicht in der geplanten Höhe bedient werden können bis hin zum Totalverlust der Einlage. Risiken der Besicherung: Die Finanzierungen, die von der Emittentin innerhalb der DEGAG-Gruppe vergeben werden, können im ersten Rang oder nachrangig im Grundbuch auf Immobilien der DEGAG-Gruppe abgesichert werden. Sollte die begünstigte/n Immobiliengesellschaft/en ihren Zahlungspflichten aus den Finanzierungsverträgen nicht nachkommen, kann die Emittentin aus den Grundpfandrechten vorgehen. Insbesondere bei nachrangigen Grundpfandrechten besteht das Risiko, dass aus den Grundpfandrechten keine Erlöse erzielt werden können. Gleiches gilt bei erstrangigen Grundpfandrechten, wenn die Immobilien nicht werthaltig sind. Dies wiederum kann dazu führe, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern teilweise oder ganz nicht erfüllen kann. Blind-Pool-Risiko: Konkrete Investitionen stehen seitens der Emittentin und auch seitens der DEGAG Unternehmensgruppe innerhalb des Bestandsportfolios NRW derzeit nicht fest. Es handelt sich daher im Detail um ein Blind-Pool-Konzept. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer einzelnen Investitionen ab. Anleger können sich im Vorfeld nicht über konkrete Gesellschaften und Immobilienprojekte informieren, die die Emittentin finanziert. Anleger müssen sich darauf verlassen, dass die Emittentin die Immobiliengesellschaften sorgfältig auswählt. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin in Immobiliengesellschaften investiert, die sich negativ entwickeln. Dies kann dazu führen, dass die jeweilige Immobiliengesellschaft nicht genügend Einnahmen und die Emittentin somit geringere Ergebnisse erzielt. Auch dies kann dazu führen, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern teilweise oder – falls sich mehrere Immobiliengesellschaften negativ entwickeln sollten – ganz nicht erfüllen kann. Beachten Sie auch die Angaben und die Risikobelehrung im Zeichnungsschein und Vermögensanlagen-Informationsblatt., bei der jederzeit damit gerechnet werden muss, dass sich Zinszahlungen und die Kapitalrückzahlung verspäten oder teilweise oder ganz ausfallen. Aus den persönlichen Umständen des Anlegers (etwa bei Fremdfinanzierung der Finanzanlage oder bei unvorhergesehenem Liquiditätsbedarf) kann sich auch eine Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zur Privatinsolvenz ergeben. Das Kapital des Anlegers ist während der vereinbarten Laufzeit und bei Eingreifen des qualifizierten Rangrücktritts auch darüber hinaus fest gebunden und kann in keinem Fall vorzeitig zurückgezahlt werden. Die Veräußerung der Finanzanlage ist wegen des Fehlens eines organisierten Zweitmarkts – wenn überhaupt – nur unter erschwerten Bedingungen möglich und kann mit erheblichen Verlusten verbunden sein. Keinesfalls ist diese Anlageform mit einer Einlage bei einer Bank oder Sparkasse, wie etwa tages- oder Festgeld, vergleichbar, insbesondere aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts und deshalb, weil die Emittentin keiner Einlagensicherungseinrichtung angehört. Mit dem Geschäftsmodell der Emittentin und insbesondere dem qualifizierten Rangrücktritt sind spezielle Risiken verbunden. Bei dieser Kurzinformation handelt es sich um eine Werbemitteilung, welche die wesentlichen Eigenschaften und Risiken der vorgestellten Vermögensanlage nicht vollständig wiedergeben kann.
Auszug der wesentlichen Risiken (Vermögensanlage nach dem VermAnlG)
- Es handelt sich um eine Vermögensanlage nach dem VermAnlG
- Vermögensanlagen sind nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da kein einheitlich geregelter Markt existiert.
- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
- Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind allgemeiner Natur. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig gesetzgeberischen Änderungen unterworfen sein, die sich negativ für den Anleger auswirken. Vor einer Anlageentscheidung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Investition auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder des Emittenten. Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung.
- Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Investment Memorandum.
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Bitte beachten Sie: Das Angebot richtet sich an Anleger mit umfangreichen Kenntnissen und langjähriger Anlageerfahrung. Es unterliegt keiner Prospektpflicht und setzt ein weitreichendes Verständnis zu den mit dieser Investmentmöglichkeit verbundenen Charakteristiken und Risiken voraus. FondsDISCOUNT.de wird sich vor Zeichnung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen davon überzeugen, dass der Anleger in der Lage ist, die mit dieser Beteiligungsmöglichkeit verbundenen Risiken zu verstehen. Zu den Risiken zählen unter anderem das Totalverlustrisiko und die eingeschränkte Handelbarkeit. Die hier dargestellten Inhalte sind unvollständige, unverbindliche Kurzinformationen und dienen ausschließlich Werbe- und Informationszwecken. FondsDISCOUNT.de bietet damit lediglich die Möglichkeit einen ersten Überblick zu der Emission zu erhalten. Eine Anlageentscheidung ist ausschließlich auf Basis der vollständigen Unterlagen zur Emission zu treffen. Auch bei diesem Angebot wendet sich FondsDISCOUNT.de mit seiner beratungsfreien Geschäftsgrundlage ausschließlich an Anleger, die ihre Anlageentscheidung eigenständig treffen können und wollen. Wenn Sie eine Beratungsleistung nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an einen anderen Anbieter. Es handelt sich bei den auf dieser Seite enthaltenen Angaben weder um ein Angebot zum Kauf noch zum Verkauf der dargestellten Emission.