Gegründet im Jahr 2009, spezialisiert sich die Immobilieneigentümerin DEGAG schwerpunktmäßig auf Mietwohnungseinheiten in Nordrhein-Westfalen – und konnte sich zudem als Anbieterin von außergewöhnlich attraktiv gestalteten Kapitalmarktprodukten für vermögende Privatanleger einen makellosen Track-Record aufbauen. 


Nach „15 Jahren DEGAG“ blickt die Gesellschaft nicht nur auf einen beeindruckenden Erfolg in ihrem Geschäft, sondern auch auf eine Vielzahl treuer Stammkunden, welche die Genussrechte der Gesellschaft kontinuierlich für die Erzielung hoher monatlicher Zinszahlungen als festen Vermögensbaustein in ihre Portfolien zu schätzen gelernt haben.  



Aktuell bietet die DEGAG vermögenden Kapitalanlegern eine brandneue Tranche ihrer Serie „Bestandsportfolio NRW 2024“ mit mindestlaufzeitabhängigen Zinsen von 7,85 Prozent p. a. bis zu 9,03 Prozent p. a. zur Zeichnung, welche beginnend im Monat nach der Einzahlung wie gewohnt monatlich zur Auszahlung kommen. Das Angebot konzentriert auf die Anforderung von Anlegern mit umfangreichen Anlagekenntnissen und -erfahrungen, deren Gesamtvermögen in der Regel deutlich im sechsstelligen Bereich liegt. 


Interview mit Bernd Klein 


Grund genug für uns, das Geschäft der DEGAG und ihr aktuelles Angebot im derzeitigen Marktumfeld zu betrachten. 


Im Interview konnten wir letztes Jahr zu einem der beachtlichsten Coups der Gesellschaft mit Bernd Klein, DEGAG-Vorstand, sprechen: der Realisierung des gestiegenen DEGAG-Immobilienportfolio-Wertes durch den Abverkauf an einen amerikanischen Investor zu einem Höhepunkt der Immobilienpreise. 


FondsDISCOUNT.de: „Rückblickend betrachtet ist Ihnen nahezu auf dem Hochpunkt der Immobilienmarktpreise ein beachtlicher Portfolio-Verkauf an den amerikanischen Investor ‚Brookfield‘ gelungen. Vor welchem Hintergrund kam es damals zu dieser Entscheidung?“ 


Bernd Klein, Vorstand der DEGAG: „Wenn man seit Jahrzehnten in einer Branche aktiv ist, spürt man, wenn Veränderungen wahrscheinlicher werden. Es war klar, dass die Schwemme des extrem billigen Geldes nicht ewig anhalten würde, und so haben wir uns 2021 entschieden, den Erfolg unserer Arbeit seit 2009 zu realisieren. Das wir damit aber so goldrichtig liegen und den absoluten Höhepunkt abgepasst haben, konnten aber auch wir nicht vorhersehen.“ 


Eine Vielzahl von DEGAG-Genussrechten wurden damals in Folge des Objektverkaufs an die Kunden komplett zurückgeführt, womit der Gesellschaft ihrer makellosen Leistungsbilanz in Bezug auf die regelmäßigen Zinszahlungen weiteren Glanz verleihen konnte. 


Bildbeschreibung
Quelle: Memorandum DEGAG Sonderserie, S. 22


Auf welche Segmente wohnwirtschaftlicher Immobilienbestände die DEGAG sich spezialisiert hat, erläutert Bernd Klein im Interview wie folgt: 


„Wir haben uns immer abseits der Core-Märkte bewegt. Auch haben wir keine emotionalen Aspekte bei der Objektauswahl, wie ‚besonders schönes Objekt‘ oder ‚wunderbare Lage‘. Teure Innenstadtlagen in Metropolen waren und sind für unser Geschäftsmodell nicht geeignet. Wir bewegen uns abseits des Mainstreams und erwarten ein überproportionales Miet- und Preiswachstum in bestimmten B-, C- und D-Lagen. Entsprechend suchen wir mit speziellen Kriterien nach größeren Portfolios in diesen Gebieten. Das verschafft uns Einkaufs-, aber auch Bewirtschaftungsvorteile, die ein privater Investor so regulär nicht erreichen kann. Unser Ansatz ist zudem ein gänzlich opportunistisch geprägter. Immobilien mit hohen Leerstand oder Objekte, die in der Vergangenheit schlecht gemanagt wurden, werden auch heute noch mit hohem Discount angeboten. Das sind echte Perlen für uns. Wir können dort mit einem soliden Assetmanagement bauliche Mängel und auch Probleme im Mikroumfeld mittelfristig beseitigen und sorgen damit für höhere Nachfrage von solventen Mietern.“ 


Auch auf die merkliche Anzahl von Stammkunden sind wir in dem Gespräch eingegangen. 


Dazu der DEGAG-Vorstand: „Viele Anleger begleiten uns bereits seit unseren ersten Emissionen vor inzwischen 13 bis 14 Jahren. Uns war und ist es immer wichtig, dass der interessierte Anleger unser Geschäftsmodell ‚bezahlbaren Wohnraum‘ versteht. Unsere Anleger schätzen, dass wir als Wohnungsunternehmen professionell mit Immobilien umgehen können. Gegenüber einem Direkterwerb mit eigener Bewirtschaftung eines Privatinvestors hat das viele Vorteile.“ Und weiter: „Zudem finanzieren wir nicht ewig. Wenngleich unsere Genussrechte offene Laufzeiten haben, so sehen sie doch für unsere Anleger und uns als Gesellschaft ab Ablauf der jeweils vereinbarten Mindestvertragslaufzeit Kündigungsrechte zur Beendigung vor. Als Anbieterin haben wir zuletzt 2021 unser Recht genutzt und aus dem Verkaufserlös unseres Bestandes an Brookfield alle Serien bis zum Emissionsjahr 2015 vollständig zurückgezahlt.“ Das vollständige Interview mit Bernd Klein finden Sie hier


Die Exklusivität der aktuellen Sonderserie  


Die Sonderserie „Bestandsportfolio NRW 2024“ ist auf ein im aktuellen Marktumfeld erworbenes Portfolio von 512 Wohneinheiten in Nordrhein-Westfalen beschränkt, das durch hochattraktive Genussrechtszinsen, die wie gewohnt monatlich von der DEGAG zur Auszahlung vorgesehen sind, überzeugt.  



Auf die Anlegerinnen und Anleger warten geplante monatliche Auszahlungen von 7,85 Prozent p. a. bis zu 9,03 Prozent p. a. – je nach Mindestvertragslaufzeit von runden drei bis fünfeinhalb Jahren. Die Sonderserie richtet sich als prospektfreies Angebot an vermögende Anleger mit umfangreichen Anlagekenntnissen und -Erfahrungen. Vor der Annahme von Investitionswünschen durch die DEGAG erfolgt hierzu eine Angemessenheitsprüfung durch FondsDISCOUNT.de  


Besondere Rahmenbedingungen  


Angesichts der aktuellen Hochzinsphase und der angekündigten Zinssenkungen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ist das prospektfreie Angebot eine zeitlich begrenzte Gelegenheit, von den derzeit außergewöhnlich hohen Zinsen zu profitieren – zukünftige Angebote werden voraussichtlich niedrigere Zinsen bieten.


Fazit zum Angebot


Die limitierte Sonderserie „Bestandsportfolio NRW 2024“ richtet sich an eine anspruchsvolle und finanzstarke Zielgruppe mit ausgeprägtem Verständnis für den Bereich der geschlossenen Fonds, Direktinvestments und Genussrechte.  


Die DEGAG ermöglicht es diesen Investorinnen und Investoren, auf Basis eines ausgewählten Portfolios, das mit langjähriger Erfahrung und Expertise gemanagt wird, von Genussrechten mit außergewöhnlich attraktiven Zinsen, die vertraglich monatlich zur Auszahlung vorgesehen sind, zu profitieren. 


Direkt zur limitierten Sonderserie „Bestandsportfolio NRW 2024  


Warnhinweis:


Der Erwerb dieser Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.


Wichtiger Hinweis:


Bei der Vermögensanlage DEGAG-Sonderserie Bestandsportfolio NRW 2024, welche von der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH angeboten wird, handelt es sich um Genussrechte mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Diese sind mit speziellen Risiken behaftet. Maximalrisiko dieser Anlage: Die DEGAG-Sonderserie Bestandsportfolio NRW 2024 ist eine Vermögensanlage (Genussrechte) mit unternehmerischen Risiken, bei der jederzeit damit gerechnet werden muss, dass sich Zinszahlungen und die Kapitalrückzahlung verspäten oder teilweise oder ganz ausfallen. Letzteres würde einen Totalverlust bedeuten. Aus den persönlichen Umständen des Anlegers (etwa Fremdfinanzierung der Vermögensanlage oder bei unvorhergesehenem Liquiditätsbedarf) kann sich auch eine Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zu Privatinsolvenz ergeben. Keine Vorzeitige Rückzahlung: Das Kapital des Anlegers ist während der vereinbarten Laufzeit und bei Eingreifen des qualifizierten Rangrücktritts auch darüber hinaus fest gebunden und kann in keinem Fall vorzeitig zurückgezahlt werden. Fungibilitätsrisiko: Die Veräußerung der Vermögensanlage (Genussrechte) ist wegen des Fehlens eines organisierten Zweitmarkts – wenn überhaupt – nur unter erschwerten Bedingungen möglich und kann mit erheblichen Verlusten verbunden sein. Keine Einlagensicherung: Keinesfalls ist diese Anlageform mit einer Einlage bei einer Bank oder Sparkasse, wie etwa Tages- oder Festgeld, vergleichbar – insbesondere aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts und weil die Emittentin keiner Einlagensicherungseinrichtung angehört. Risiko aufgrund der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre: Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe von einem Produkt, das einem Darlehen ähnelt, hin zu einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Sie gilt hinsichtlich aller Zahlungsansprüche der Anleger aus den Genussrechten (Zinsen und Rückzahlung). Zahlungen auf die Ansprüche sind solange und soweit ausgeschlossen, wie die Zahlungen zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO und/oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO und/oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht. Dies gilt auch für den Fall, dass Zahlungsansprüche des Anlegers für sich genommen keine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO und keine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO begründen, aber die Summe aller Ansprüche gegen die Emittentin eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO oder eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO begründen würden. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus den Genussrechten verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen. Der Anleger übernimmt mit den Genussrechten ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge. Risiko aufgrund der Nachrangigkeit der Ansprüche der Anleger: In einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin und im Falle der Liquidation der Emittentin treten die Zahlungsansprüche der Anleger im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen und alle nachrangigen Forderungen im Sinne von § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurück. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin kann der Anleger die Ansprüche auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nach-rangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen – falls überhaupt – daher erst dann, wenn alle ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO, vollständig erfüllt wurden. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf die nachrangigen Forderungen des Anlegers im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Risiken aus der Geschäftstätigkeit der Emittentin: Die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH (Emittentin) wird den Nettoerlös aus der Emission der Genussrechte über Finanzierungsverträge Immobiliengesellschaften der DEGAG-Gruppe zur Verfügung stellen, die ihrerseits Wohnimmobilien erwerben und entwickeln oder bereits bewirtschaften. Sollte die jeweilige Immobiliengesellschaft nicht in der Lage sein, an die Emittentin Zinsen und Tilgung des Finanzierungsvertrags zu leisten, besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Das kann zur Folge haben, dass die Ansprüche aus den Genussrechten nicht oder nicht in der geplanten Höhe bedient werden können bis hin zum Totalverlust der Einlage. Risiken der Besicherung: Die Finanzierungen, die von der Emittentin innerhalb der DEGAG-Gruppe vergeben werden, können im ersten Rang oder nachrangig im Grundbuch auf Immobilien der DEGAG-Gruppe abgesichert werden. Sollte die begünstigte/n Immobiliengesellschaft/en ihren Zahlungspflichten aus den Finanzierungsverträgen nicht nachkommen, kann die Emittentin aus den Grundpfandrechten vorgehen. Insbesondere bei nachrangigen Grundpfandrechten besteht das Risiko, dass aus den Grundpfandrechten keine Erlöse erzielt werden können. Gleiches gilt bei erstrangigen Grundpfandrechten, wenn die Immobilien nicht werthaltig sind. Dies wiederum kann dazu führe, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern teilweise oder ganz nicht erfüllen kann. Blind-Pool-Risiko: Konkrete Investitionen stehen seitens der Emittentin und auch seitens der DEGAG Unternehmensgruppe innerhalb des Bestandsportfolios NRW derzeit nicht fest. Es handelt sich daher im Detail um ein Blind-Pool-Konzept. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer einzelnen Investitionen ab. Anleger können sich im Vorfeld nicht über konkrete Gesellschaften und Immobilienprojekte informieren, die die Emittentin finanziert. Anleger müssen sich darauf verlassen, dass die Emittentin die Immobiliengesellschaften sorgfältig auswählt. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin in Immobiliengesellschaften investiert, die sich negativ entwickeln. Dies kann dazu führen, dass die jeweilige Immobiliengesellschaft nicht genügend Einnahmen und die Emittentin somit geringere Ergebnisse erzielt. Auch dies kann dazu führen, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern teilweise oder – falls sich mehrere Immobiliengesellschaften negativ entwickeln sollten – ganz nicht erfüllen kann. Beachten Sie auch die Angaben und die Risikobelehrung im Zeichnungsschein und Vermögensanlagen-Informationsblatt., bei der jederzeit damit gerechnet werden muss, dass sich Zinszahlungen und die Kapitalrückzahlung verspäten oder teilweise oder ganz ausfallen. Aus den persönlichen Umständen des Anlegers (etwa bei Fremdfinanzierung der Finanzanlage oder bei unvorhergesehenem Liquiditätsbedarf) kann sich auch eine Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers bis hin zur Privatinsolvenz ergeben. Das Kapital des Anlegers ist während der vereinbarten Laufzeit und bei Eingreifen des qualifizierten Rangrücktritts auch darüber hinaus fest gebunden und kann in keinem Fall vorzeitig zurückgezahlt werden. Die Veräußerung der Finanzanlage ist wegen des Fehlens eines organisierten Zweitmarkts – wenn überhaupt – nur unter erschwerten Bedingungen möglich und kann mit erheblichen Verlusten verbunden sein. Keinesfalls ist diese Anlageform mit einer Einlage bei einer Bank oder Sparkasse, wie etwa tages- oder Festgeld, vergleichbar, insbesondere aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts und deshalb, weil die Emittentin keiner Einlagensicherungseinrichtung angehört. Mit dem Geschäftsmodell der Emittentin und insbesondere dem qualifizierten Rangrücktritt sind spezielle Risiken verbunden. Bei dieser Kurzinformation handelt es sich um eine Werbemitteilung, welche die wesentlichen Eigenschaften und Risiken der vorgestellten Vermögensanlage nicht vollständig wiedergeben kann.


Auszug der wesentlichen Risiken (Vermögensanlage nach dem VermAnlG)


- Es handelt sich um eine Vermögensanlage nach dem VermAnlG


- Vermögensanlagen sind nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Zweitmarkt-Plattformen möglich, da kein einheitlich geregelter Markt existiert.


- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.


- Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind allgemeiner Natur. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig gesetzgeberischen Änderungen unterworfen sein, die sich negativ für den Anleger auswirken. Vor einer Anlageentscheidung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Investition auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.


- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder des Emittenten. Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung. - Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.


Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Investment Memorandum.


Weiterführende Informationen für Ihre Anlageentscheidung:


Diese Werbemitteilung dient ausschließlich der Information. Alle Informationen sind sorgfältig zusammengetragen, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind absolut unverbindlich sowie ohne Gewähr. Des Weiteren dient die Bereitstellung der Information nicht als Rechtsberatung, Steuerberatung oder wertpapierbezogene Beratung und ersetzt diese nicht. Es wird keine Haftung für die Inhalte, welche sich aus dem Investment Memorandum bzw. Risiken, die sich aus dem Erwerb der Vermögensanlage ergeben, übernommen. Eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung, der individuellen steuerlichen Situation und unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspezifischer Grundlagen, Chancen und Risiken, erfolgt ausdrücklich nicht. Die Beteiligung richtet sich an natürliche Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Beteiligung im Privatvermögen halten. Bitte beachten Sie: Das Angebot richtet sich an Anleger mit umfangreichen Kenntnissen und langjähriger Anlageerfahrung. Es unterliegt keiner Prospektpflicht und setzt ein weitreichendes Verständnis zu den mit dieser Investmentmöglichkeit verbundenen Charakteristiken und Risiken voraus. FondsDISCOUNT.de wird sich vor Zeichnung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen davon überzeugen, dass der Anleger in der Lage ist, die mit dieser Beteiligungsmöglichkeit verbundenen Risiken zu verstehen. Zu den Risiken zählen unter anderem das Totalverlustrisiko und die eingeschränkte Handelbarkeit. Die hier dargestellten Inhalte sind unvollständige, unverbindliche Kurzinformationen und dienen ausschließlich Werbe- und Informationszwecken. FondsDISCOUNT.de bietet damit lediglich die Möglichkeit einen ersten Überblick zu der Emission zu erhalten. Eine Anlageentscheidung ist ausschließlich auf Basis der vollständigen Unterlagen zur Emission zu treffen. Auch bei diesem Angebot wendet sich FondsDISCOUNT.de mit seiner beratungsfreien Geschäftsgrundlage ausschließlich an Anleger, die ihre Anlageentscheidung eigenständig treffen können und wollen. Wenn Sie eine Beratungsleistung nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an einen anderen Anbieter. Es handelt sich bei den auf dieser Seite enthaltenen Angaben weder um ein Angebot zum Kauf noch zum Verkauf der dargestellten Emission.