Aktiv gegen Altersarmut BVI empfiehlt Riester-Sparpläne für Alleinerziehende
Altersarmut betrifft vor allem alleinerziehende Frauen. Jedes Elternteil, das in Elternzeit geht oder länger in Teilzeit arbeitet, sollte so früh wie möglich mit dem Aufbau der Altersvorsorge beginnen, empfiehlt der BVI.
„Eine lohnende Art der Altersvorsorge sind die Riester-Sparpläne“, so der BVI weiter. Um die volle Förderung zu erhalten, müssten Eltern im ersten Jahr der Elternzeit noch den Mindesteigenbetrag einzahlen. Dieser orientiere sich am Vorjahreseinkommen. Wer zu Beginn der Elternzeit keine Einkünfte hat, muss vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, höchstens aber 2.100 Euro im Jahr, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Ab dem zweiten Jahr sind nur noch 60 Euro pro Jahr oder fünf Euro monatlich als Sockelbetrag für die Zulagen erforderlich. Die Riester-Förderung ist also attraktiv, da Mütter in der Elternzeit für den Erhalt der vollen Zulage nur vergleichsweise geringe Beiträge selbst aufbringen müssen.
Wie funktionieren Riester-Sparpläne?
Mit dem Riester-Produkt aus dem Fondshaus DWS fließt das Geld auf gleich drei Wege in die Altersvorsorge: Durch mögliche Zulagen vom Staat, durch die eigenen Sparbeiträge und durch die DWS-Renditechancen. DWS RiesterRente Premium investiert in die DWS Vorsorge Premium-Fonds (siehe Chart).
Riester-Sparen lohnt sich schon ab kleinen Beträgen. Die jährliche Grundzulage beträgt ab 2018 pro Person 175 Euro jährlich, die Kinderzulage beläuft sich auf 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Eine Mutter, die für sich und ihre zwei Kinder die jährliche Zulage beantragt, kann also bis zu 775 Euro pro Jahr erhalten. Dabei werden Grundzulage sowie Kinderzulagen auf die Beiträge angerechnet. Im Idealfall ersetzen so die Zulagen bei Riester-Sparern mit sehr geringen Einkommen fast den gesamten Eigenanteil.
Achtung: DekaBank stellt Riester-Fondssparplan Deka Bonusrente ein
Stiftung Warentest (Finanztest) hat in einem Test aus dem Jahr 2015 das Produkt der DekaBank Deka Bonusrente als empfehlenswert eingestuft. Wer noch einsteigen will, muss sich beeilen: Nur noch bis Ende des Monats kann man Neuverträge abschließen. Die Deka Bonusrente gehört zu den Produkten, bei denen die Aktienquote mit nahendem Ende des Sparplans sukzessive herabgesetzt wird.
Hinweis: „Riestern“ mit Fondssparplänen kann jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Auch weitere Berufsgruppen sind zulagenberechtigt – sprechen Sie uns gerne an!
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