Schmerzlindernd, entzündungshemmend, angst- und krampflösend: Das Spektrum für den Einsatz von medizinischem Cannabis ist breit gefächert. Seit März 2017 gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Verordnung von Cannabis als Medizin. Seitdem haben Patienten die Möglichkeit, Hanf in standardisierter Qualität für therapeutische Zwecke von ihrem Arzt zu erhalten, auch die Erstattungsfähigkeit über die gesetzlichen Krankenkassen wurde geschaffen. Die Entscheidung, ob schließlich ein Hanfprodukt zur Linderung schwerwiegender Krankheiten zum Einsatz kommt, sollte beim behandelnden Arzt liegen – soweit die Theorie. In der Praxis allerdings scheitern viele potenzielle Verordnungen schlicht am Genehmigungsvorbehalt der Krankenversicherungen.
Hier setzt ein am 19. November 2018 vorgelegter Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. Die Abgeordneten verweisen auf den hohen bürokratischen Aufwand und damit häufig verbundene formale Fehler, welche in vielen Fällen zu einer Ablehnung des Antrags auf Cannabis-Behandlung durch die Krankenkassen führen. Etwa ein Drittel aller Anträge würden abgelehnt, heißt es in dem Dokument. In Folge bleibt vielen Patienten die Chance auf Hilfe versagt. Die Grünen fordern daher, den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen aus dem SGB V zu streichen.
Mit einer solchen Gesetzesänderung würde medizinisches Cannabis für einen wesentlich größeren Patientenkreis zugänglich. Die zunehmende Akzeptanz des Naturprodukts hat einen regelrechten Hanf-Boom ausgelöst. Denn nicht nur in der Medizin, sondern auch in Bereichen wie etwa Automobilindustrie, Bauwirtschaft oder Lebensmittelbranche – diskutiert werden etwa hanfhaltige Limonaden – findet der Rohstoff Anwendung.
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