Für Anleger ist dies eine Horrorvorstellung: Man investiert mehr oder weniger viel Geld in einen Beteiligungsfonds und plötzlich geht die Fondsgesellschaft insolvent. In solchen Momenten herrschen bei den Anlegern oft Verzweiflung, Unmut und Ratlosigkeit. Auch im konkreten Fall scheint das investierte Kapital tausender privater Anleger verloren. Dabei geht es um neun Zweitmarkt-Schiffsfonds, bei denen ein Gesamtmittelrückfluss von durchschnittlich 170 Prozent bei einer Laufzeit von zehn Jahren prospektiert war. Die zuständige und im Jahr 2007 gegründete MCE Schiffskapital AG und die MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft befindet sich nun laut einer Bekanntmachung des Amtsgerichtes Bremen vom 18. September 2018 im Insolvenzantragsverfahren. Zuvor hatte das Unternehmen, welches zu den großen deutschen Anbietern von Zweitmarkt-Schiffsfonds gehörte, den Firmensitz von Hamburg nach Bremen verlagert und den Namen in Alphabet Kapital geändert. Über den Hintergrund der Verlagerung ist nichts bekannt – in den vergangenen Jahren hatte es häufig Sitzverlagerungen gegeben, um die Bündelung bevorstehender Insolvenzverfahren bei bestimmten Verwaltern zu erleichtern. Nicht nur das investierte Kapital in dreistelliger Millionenhöhe könnte verloren sein, zudem drohen Rückzahlungen der bisher erhaltenen Ausschüttungen. Hintergrund dieser Situation ist die andauernde schlechte Konjunktur am Schiffsmarkt und sich häufende Prospekthaftungsklagen, die das Insolvenzverfahren beschleunigt haben.



Verzwicktes Beteiligungsmodell


Da sich Anleger meist als Kommanditisten an den Publikums-Kommanditgesellschaften beteiligen, nehmen sie damit eine Gesellschafterstellung ein und werden mit ihrer Hafteinlage in das Handelsregister eingetragen. Mithilfe der eingesammelten Gelder können Schiffe oder sogar ganze Schiffsflotten gebaut und betrieben werden. Häufig ist Anlegern jedoch nicht bekannt, dass diese unternehmerisch geprägten Beteiligungsmöglichkeiten gewisse Risiken in sich bergen. Denn falls der Erwerb der Schiffe zusätzlich durch Banken fremdfinanziert wird, können Banken wegen rückständiger Zinszahlungen teilweise die Finanzierungsverträge beenden. Dies hat zur Folge, dass die Geschäftsführer dieser Fonds in einer finanziellen Notlage oft auf die Kapitalgeber zugehen und versuchen, diese in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus müssen Anleger mitunter auch mit einer Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter rechnen.


 


Ausblick für Anleger


Um ein künftige Haftungsrisiko richtig einzuschätzen zu können, ist es von Vorteil, sich im Vorfeld einer Investition grundlegend zu informieren. Tritt wie in diesem Fall die Insolvenz ein, sollten sich Anleger bewusst sein, dass sie es mit komplexen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zu tun haben und sollten ihre Rechte prüfen. Mit Hilfe des Widerrufs der Finanzierungsvereinbarung können Anleger gegebenenfalls ihre Verluste reduzieren. Wurden beispielsweise die Risiken bei der Investition verschwiegen, könnten Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Zudem wird häufig übersehen, dass viele Anleger Ansprüche gegen unterschiedliche Personen haben können. Neben der Inanspruchnahme von Treuhändern, die über fehlerhafte Mitteilungen in den Prospekten aufzuklären haben, konnten so in der Vergangenheit ebenfalls Ansprüche gegen Mittelverwendungskontrolleure realisiert werden, falls sie die eingesammelten Fondsgelder zu früh oder ungeprüft freigaben.