Bei den beiden Gesellschaften handelt es sich um die P&R Transport-Container GmbH und die P&R AG. Als vorläufiger Insolvenzverwalter der P&R Transport-Container GmbH wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé bestellt. Vorläufiger Insolvenzverwalter der P&R AG ist Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke. Beide sind bereits seit 19. März als vorläufige Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Jaffé) sowie der P&R Container Leasing GmbH (Heinke) tätig.


Wie aus einer Mitteilung der beiden vorläufigen Insolvenzverwalter hervorgeht, verwaltet die P&R Transport-Container GmbH derzeit die Investitionen von rund 14.900 Anlegern, wobei 95 Prozent davon auch Verträge mit den bereits seit 19. März unter vorläufiger Insolvenzverwaltung stehenden P&R Container-Verwaltungsgesellschaften abgeschlossen haben. Das Geschäftsmodell der P&R Transport-Container war zwar im Unterschied zu diesen nach dem neuen Regulierungsstandard für Direktinvestments 2017 entstanden. Ihre Angebote zum Container-Direktinvestment, von denen das letzte am 7. März 2018 vom Unternehmen geschlossen wurde, unterlagen der Prospektpflicht und waren konservativer angelegt. Unabhängig davon konnte die P&R Transport-Container GmbH die sich aus der Schieflage der Gruppe ergebenden finanziellen und bilanziellen Folgen nicht mehr bewältigen. Trotz aller Bemühungen ließ sich nach Angaben der Rechtsanwälte keine positive Fortführungsprognose darstellen, so dass die Insolvenzantragstellung unvermeidlich gewesen sei.


Dies sei auch der Grund für den Insolvenzantrag der P&R AG gewesen. Die Gesellschaft war hauptsächlich als Management- und Dienstleistungsgesellschaft (EDV, Marketing) für die deutschen Tochtergesellschaften am Standort Grünwald tätig, übernahm für diese die komplette Geschäftsabwicklung und finanzierte sich über eine Umlage bei den Tochtergesellschaften. Außer der Erbringung dieser Dienstleistungen hat die Gesellschaft keine eigene Geschäftstätigkeit. „Wir sind bestrebt, auch für diese Gesellschaften den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und brauchen insbesondere die Mitarbeiter der P&R AG, um bei der Bestandsaufnahme und der Erarbeitung von Verwertungskonzepten weiter voranzukommen“, erklärt Jaffé in einer ersten Einschätzung dazu.


Wie bei den bereits seit 19. März insolventen Gesellschaften sei es auch bei den beiden jüngsten Insolvenzen die vordringlichste Aufgabe der vorläufigen Insolvenzverwalter, das vorhandene Vermögen im Interesse aller Anleger und Gläubiger zu sichern und zu erhalten. Dabei sei es von Vorteil, dass im Zuge der bereits unmittelbar nach den ersten Insolvenzanträgen begonnenen Bestandsaufnahme schon Verfahren zum Datenaustausch und -abgleich implementiert worden seien.


„Wir müssen auch für die P&R Transport-Container GmbH relevante Daten in der für die vorläufige Insolvenzverwaltung benötigten Form erst noch in aufwändiger Detailarbeit ermitteln. Dies wird angesichts des Datenvolumens wie auch bei den anderen Gesellschaften geraume Zeit in Anspruch nehmen“, so der vorläufige Insolvenzverwalter. Ebenso sollen für die P&R Transport-Container GmbH Mittelzuflüsse aus der fortlaufenden Vermietung der Containerflotte im Interesse der Anleger gesichert werden. „Auch hier gilt: Um Einnahmen zu erzielen, muss die Containervermietung weltweit und störungsfrei fortgeführt werden. Jede Störung kann schwerwiegende Folgen für die Anleger haben, denn nur wenn die Container weiterhin vermietet bleiben, können die entsprechenden Erträge gesichert und realisiert werden.“


Auch im Fall der P&R Transport-Container GmbH sei das Risiko für Anleger, zu Standgebühren oder durch die Container verursachte Schäden herangezogen zu werden, nur theoretischer Natur. Ansprüche gegenüber der Gesellschaft können Anleger nach dem Insolvenzrecht erst anmelden, wenn das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet hat.