FondsDISCOUNT.de: Herr Reetz, Ihr Haus hat eine „grüne Anleihe“ begeben, mit der Anleger an einem ganzen Bündel an regenerativen und innovativen Energieprojekten teilhaben können. Für welchen Anlegertyp wurde die Anleihe konzipiert und warum ist Ihrer Einschätzung nach genau jetzt ein guter Zeitpunkt für Anleger, Ihr Geschäftsmodell voranzutreiben?


Karsten Reetz: Der „reconcept Green Bond I“ spricht Investoren an, die ihr Geld nachhaltig arbeiten lassen wollen, ohne dabei auf Renditechancen zu verzichten. Das Interesse an grünen Geldanlagen wächst von Jahr zu Jahr – aus mehreren Gründen. Der Klimawandel lässt niemanden kalt, hier Verantwortung auch über die eigene Geldanlage zu zeigen, ist immer mehr Anlegern wichtig.  Darüber hinaus überzeugen aber vor allem die Marktbedingungen:  Erneuerbare Energien sind ein globaler Wachstumsmarkt. Investitionen werden durch Regierungsinitiativen in so gut wie allen Ländern der Welt aktiv gefördert – Stichwort Green Deal. Investoren suchen aber auch verstärkt Erneuerbare-Energien-Investments, um sich vor Stranded Assets zu schützen, also ökonomisch gescheitertem Kapital. Da Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf der Ausbeutung fossiler Reserven basiert, voraussichtlich massiv an Wert verlieren werden. Mit dem „reconcept Green Bond I“ lassen sich zudem sehr solide Zinserträge erwirtschaften.


Gerne würden wir von Ihnen mehr zur Mittelverwendung des „Green Bond I“ erfahren. Wozu wird der Emissionserlös verwendet?


Mindestens 50 Prozent des Emissionserlöses dienen dazu, als Unternehmen weiter zu wachsen und dafür unser internationales Engagement konsequent auszubauen. Zu diesem Zweck erweitern wir unsere Projektpipeline in Kanada, Finnland und auf Zypern und erschließen neue Märkte. Zudem werden wir unsere Windkraftprojektplanung auf weitere Länder Skandinaviens sowie auf das Baltikum ausweiten. Für unsere innovative Meeresenergietechnologie sondieren wir weitere Projektstandorte. Die Projektentwicklung im Bereich der Meeresenergie soll neben dem großen Wachstumspotenzial in Kanada insbesondere in der Region Südostasien ausgebaut werden. Maximal 50 Prozent der zufließenden Mittel sollen dazu verwendet werden, bisherige externe Finanzierungen abzulösen oder diese innerhalb der reconcept Gruppe umzufinanzieren.


Das heißt, mit dem Green Bond I partizipieren Anleger an einem ganzen Portfolio erneuerbarer Energien. Besonders interessant für viele Anleger ist hier sicher der genannte Bereich Meeresenergie bzw. Gezeitenkraftwerke. Vor kurzem haben Sie erfolgreich das erste Fokus-Investment „RE13 Meeresenergie Bay of Fundy“ bei Anlegern platziert. Ihr Haus leistet hier Pionierarbeit. Mögen Sie uns kurz skizzieren, um was es hier geht und wo die Chancen liegen?


Wir haben Anlegern eine ganz neues nachhaltiges Segment eröffnet: Meeresenergie! Mit RE13 finanzieren Investoren den Bau und Betrieb von innovativen und technologisch neuartigen Gezeitenkraftwerken - FORCE 1 genannt. Projektstandort ist die Bay of Fundy in der kanadischen Provinz Nova Scotia. Die Bay of Fundy ist bekannt für den höchsten Tidenhub der Welt von 13 bis 16 Metern. Zum Vergleich: Die Wasserstände der Nordsee variieren mit den Gezeiten im Allgemeinen um ca. zwei bis drei Meter, in der Ostsee nur wenige Zentimeter. Geplant sind drei schwimmende Kraftwerke mit jeweils sechs steuerbaren Unterwasserturbinen. Die Anlagen können sich selbstständig nach der wechselnden Strömung in alle Richtungen ausrichten und eignen sich daher speziell für den Betrieb in Gezeitengewässern.


Der große Vorteil von Gezeitenkraftwerken ist ihre Berechenbarkeit. Während die Solar- und Windenergie vom Wetter abhängen, sind Gezeitenkraftwerke in der Lage, rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr Strom zu liefern. Denn solange der Mond um die Erde kreist, wird es Gezeitenenergie geben – vorhersehbar und damit kalkulierbar. Das macht sie energiepolitisch interessant und zudem zu einem attraktiven Investitionsvorhaben.


Unser neuartiges Gezeitenkraft-Projekt ist übrigens für den diesjährigen „German Renewables Award 2020“ nominiert – in der Kategorie „Produktinnovation des Jahres“. Darüber freuen wir uns sehr. Die Nominierung ist eine große Ehre, gleichzeitig sehen wir darin auch eine Bestätigung unserer Strategie, neben den etablierten Technologien auch auf Innovationen wie die Gezeitenkraft zu setzen.


Im Bereich Windenergie fokussieren Sie u.a. auf das Baltikum. Was bieten diese Regionen gegenüber Deutschland – wo der Ausbau der Windkraft ja faktisch zum Erliegen gekommen ist. Wo liegen die Standortunterschiede, welche Rahmenbedingungen sind in den genannten Zielregionen attraktiv für Investoren?


Der Windenergiemarkt im Baltikum ist aus Investorensicht sehr spannend. Die drei Länder an der Ostsee – Lettland, Litauen und Estland – sind wie alle EU-Mitglieder den EU-Klimaschutzzielen und dem damit verabschiedeten Ausbaukorridor im Bereich der Erneuerbaren Energien verpflichtet. Interessanterweise haben die baltischen Länder die Vorgaben für 2020 bereits erreicht bzw. stehen kurz davor. Doch wie auch Deutschland müssen die drei Ostseeanrainer bis zum Erreichen der verbindlichen 2030er-Zielvorgaben noch einiges voranbringen. Insbesondere am Windenergiemarkt erwarten wir daher eine starke Entwicklung. In Estland, dem kleinsten Land der drei Staaten, ist der Windenergiemarkt mit seiner installierten Kapazität von 700 GWh und ambitionierten Offshore-Plänen am weitesten fortgeschritten. In Litauen und Lettland sehen wir derzeit hingegen ein weitgehend unerschlossenes Marktpotenzial. Und dies obwohl die Windressourcen außergewöhnlich gut sind. An den Küsten herrschen Windstärken von über 7,5 m/s im Jahresdurchschnitt. Alle drei Märkte kennzeichnet, dass sie derzeit jeweils von nur wenigen, heimischen Marktakteuren bespielt werden. Wir haben über unser finnisches Joint-Venture bereits Verbindungen zu den wichtigsten Akteuren aufgenommen. Das Ganze ist – wie so oft in unserem Geschäft – echtes People Business und erfordert noch manche „Laufarbeit“. Kurzum: Das Marktpotenzial ist riesig, wir stehen mit unserem Projektentwickler bereits mit einem Bein drin und fühlen wir uns hier sehr gut positioniert.


Wie schätzen Sie die Vermarktbarkeit von Projekten in den Vorstufen zur Baureife ein? Können hier auch kurzfristig Erlöse erzielt werden?


Hier ist Finnland einer der attraktivsten Märkte für Windenergie innerhalb der Europäischen Union. Die Nachfrage nach Windstrom wächst von Jahr zu Jahr. Aktuell interessiert sind v.a. energieintensive Industrien, die im Norden Finnlands vielfach vertreten sind, sowie große internationale Technologieunternehmen, u.a. Google. Sogenannte Power Purchase Agreements (PPA), also langfristige Stromliefer- und -abnahmeverträge, bestimmen daher den finnischen Strommarkt. PPA bieten beiden Vertragspartnern – Anbietern wie Abnehmern – eine hohe Stabilität und Planbarkeit. Bereits seit 2018 werden in Finnland verstärkt förderfreie Windenergieprojekte geplant. Grundsätzlich lassen sich Projekte in Finnland derzeit in so gut wie jedem Entwicklungsstatus verkaufen. Doch die größte Gewinnspanne erzielt ein Verkauf bei Baureife – daher ist dies auch der Fokus von Tuulialfa Oy. Zudem gibt es deutlich mehr Interessenten für baureife Projekte, allerdings bindet der Verkauf bei Ready-to-build-Status deutlich mehr Liquidität.


Wer genau steht hinter der Projektentwicklungsgesellschaft Tuulialfa Oy?


Tuulialfa Oy ist ein Joint-Venture der reconcept GmbH mit Sitz in Helsinki, Finnland. Das Unternehmen wurde im Jahr 2013 auf Initiative der finnischen Projektentwicklungsgesellschaft LRSK Oy und mir gegründet, um gemeinsam in Finnland Windparks zu entwickeln, zu betreiben bzw. zu verkaufen. Die Gesellschafter der LRSK Oy verfügen über langjährige Erfahrung im Projektentwicklungsgeschäft und unterstützen Tuulialfa aktiv. Innerhalb der Kooperation verantwortet reconcept seither die Finanzierung der Windparkprojekte sowie das Projektmanagement bzw. die Projektüberwachung.


Lassen Sie uns auch über Zinszahlungen und die geplante Rückführung der Anlegergelder aus dem Emissionserlös der Anleihe „reconcept Green Bond I“ genauer sprechen. Damit wir eine Vorstellung davon bekommen, wie beides in der Praxis finanziert werden kann, skizzieren Sie uns bitte die erwartete Rechnung aus Ihrer Erfahrung mit bereits im Verkauf befindlichen Projekten.


Die Rückführung der Anlegergelder aus der Anleihe „reconcept Green Bond I“ sind aus den Projektverkaufserlösen der verschiedenen, durch reconcept projektierten und sich noch in der Entwicklung befindlichen Projekte geplant. Die Erträge aus diesen Projektentwicklungen sind natürlich von Projekt zu Projekt unterschiedlich, da Sie von vielen verschiedenen Faktoren (Größe des Windparks, Standortbedingungen etc.) abhängen. Vereinfacht könnte man aber sagen, dass das Verhältnis von Investition zu Ertrag bei erfolgreicher Projektumsetzung bei 1 zu 3 bis 1 zu 4 liegt. 


Strategisches Ziel ist es, sämtliche Projekte weitgehend entwickelt mit Baureife (Ready-to-build-Status) zu verkaufen, um so diese attraktiven Gewinnspannen zu generieren. Mit Verkaufsvereinbarung erfolgt übrigens üblicherweise zunächst nur eine Anzahlung. Beispiel Windpark „Nordösterbotten I“: Dieser wurde 2019 zu 100 Prozent verkauft, die Anzahlung von rund zehn Prozent ist erfolgt, weitere 90 Prozent folgen mit Baureife-Status. Eine weitere Verkaufs-Variante ist bei den Windparks „Lappland I“ und „Nordösterbotten II“ vorgesehen. Hier trägt nach Verkaufsvereinbarung der jeweilige Käufer sämtliche Entwicklungskosten bis zur Baureife. Für uns bedeutet das folglich, dass wir weniger Liquidität selbst in die Hand nehmen müssen.


Bereits im Sommer 2020 steht der Verkauf eines weiteren Windparkprojektes namens „Lappland III“ an. Dieser Projektverkauf bietet zusammen mit Erlösen aus dem Emissionshausgeschäft der reconcept Gruppe sowie aus erwarteten Einnahmen der kanadischen Projekte eine solide Basis auch für die Zinszahlung des „reconcept Green Bond I“ für 2020/2021.


Für Anleger ebenfalls wichtig zu wissen: Welche Risiken für die bereits verkauften Windparks bestehen noch?


Grundsätzlich ist auch die Projektentwicklung eines bereits genehmigten Windparks natürlich stets mit dem Risiko verbunden, dass technische Umsetzungen mehr Zeit in Anspruch nehmen als geplant. Auch können übergeordnete Instanzen, wie beispielsweise das Militär, Einspruch erheben. In der Praxis hat dies jedoch nicht das komplette Aus für einen Windpark zu Folge. Auch hier haben wir bereits unsere Erfahrungen gesammelt. Vielmehr wird dann erneut an der Planung – beispielsweise am Micro-Siting der einzelnen Anlagen – zu arbeiten sein.


Wie hat sich die Corona-Krise auf den Vertrieb Ihrer Grünen Anleihen ausgewirkt?


Die Aufmerksamkeit für nachhaltige Geldanlagen in Zeiten von Corona ist allgemein gewachsen. Dies erleben wir tagtäglich am Telefon im Gespräch mit Kunden. Corona ist schließlich der Impuls für einen weitläufigen Wandel – in vielen Bereichen, auch in der Frage wie die Wirtschaft von morgen aussehen wird. Dazu gehört eine klimafreundliche Energieversorgung, die auf Erneuerbare Energien setzt. Von diesem allgemeinen Trend bzw. dem wachsenden Interesse an Grünen Geldanlagen profitieren natürlich auch unsere Vertriebspartner. Corona ist tatsächlich eine Chance für Neugeschäft und mehr Umsatz. Denn wann, wenn nicht jetzt sind Berater bzw. Vermittler gefragt.


Herr Reetz, vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen!


 


Zum reconcept Green Bond I


 


Auszug der wesentlichen Risiken:



  • Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Erträge.

  • Die Wertentwicklung eines Wertpapiers wird maßgeblich von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung bestimmt. Daraus ergibt sich das Risiko von finanziellen Verlusten, bei konjunkturellen Schwankungen und/oder Marktpreisänderungen des Wertpapiers.

  • Bei wenig liquiden Anlagen trägt der Anleger das Risiko, sein Investitionsobjekt nur zu einem niedrigen Gegenwert oder gar nicht verkaufen zu können.

  • Je nach Wertpapier, Ausrichtung und Konstruktion ergeben sich weitere spezielle Risiken für den Anleger, z.B. Verluste durch Währungsschwankungen oder auch Länder- bzw. Transferrisiken.

  • Kapitalerträge unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Die Besteuerung ist von der persönlichen Situation des Anlegers abhängig und kann gesetzgeberischen Änderungen unterworfen sein, die sich negativ für den Anleger auswirken. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen. Es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.

  • Im Zusammenhang mit dem Wertpapiergeschäft fallen regelmäßig Gebühren an. Die Höhe der Nebenkosten beeinflusst unmittelbar die realisierbare Rendite eines Anlegers. .