Das Container-Geschäft ist sehr zyklisch strukturiert: Gehen die weltweiten Warenströme zurück und sind globale Lieferketten beeinträchtigt, schlägt sich dies mehr oder weniger schnell auch in der Nachfrage nach Transportkapazitäten nieder. Viele der geprellten Anleger, die in Container aus dem Hause P&R investiert hatten, befürchten nun infolge der Corona-Pandemie, dass es zu Verlusten oder Verzögerungen im Insolvenzverfahren kommen könnte. Doch Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé kann beruhigen: „Uns erreichen verständlicherweise eine Vielzahl von Anfragen der Anleger, die sich Sorgen machen, ob die Containerverwertung durch die Krise beeinträchtigt wird. Wir haben dieses Thema im ersten Quartal 2020 intensiv begleitet und konnten so sicherstellen, dass die Containerverwertung nicht beeinträchtigt wurde. Insbesondere gab es bislang keine negativen Auswirkungen auf die Nachfrageseite. Es kam im Gegenteil eher zu einer erhöhten Nachfrage nach Containern, weil sich gleichzeitig das Angebot verringerte, auch weil Neucontainer in China herstellt werden und dort die Produktion teilweise komplett heruntergefahren war. Auch die Mieten konnten bislang planmäßig eingezogen werden. Es gab bislang keine Ausfälle und keine Verzögerungen. Ob dies so bleibt, kann natürlich niemand garantieren. An unserem Ziel, aus dem Containerportfolio Erlöse von über einer Milliarde Euro für die Gläubiger zu erwirtschaften, hat sich nichts geändert.“


In einer Pressemitteilung betont die Kanzlei, dass das Abwicklungsteam auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen voll arbeitsfähig sei. Bis Ende März 2020 seien aus der planmäßigen Verwertung der vorhandenen Container rund 325 Millionen Euro realisiert worden. An dem Ziel, die ersten Abschlagsverteilungen in den verschiedenen Insolvenzverfahren noch im laufenden Jahr auf den Weg zu bringen, werde weiterhin festgehalten.


Aber: Gläubiger können nur an einer Abschlagsverteilung teilnehmen, wenn ihre Forderung geprüft und festgestellt ist, teilt die Kanzlei mit. Dies setze weiterhin den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung voraus, denn nur auf der Basis der darin enthaltenen Erklärungen könne eine Forderungsfeststellung erfolgen.


„Derzeit arbeiten die Rechtsanwälte der Kanzlei ebenso wie das Abwicklungsteam intensiv daran, die letzten Vergleichsvereinbarungen in den noch offenen Fällen (meist Erbfälle) bis zum Sommer erstellen und verschicken zu können. Die Gläubiger werden gebeten, die ihnen gestellten Rückfragen möglichst rasch zu beantworten und auch die Vergleichsvereinbarungen möglichst zeitnah zurückzuschicken, damit sie keine Nachteile erleiden und im schlimmsten Fall an der ersten Abschlagsverteilung nicht teilnehmen können“, so die Presseinformation.


Bislang verlaufe der Rücklauf der versandten Vergleichsvereinbarungen weiter „äußerst positiv“. In fortgesetzten gerichtlichen Prüfungsterminen konnten demnach über alle Verfahren hinweg rund 80.000 Forderungen der Anleger geprüft und festgestellt werden. „Für die noch offenen Fälle und die bislang noch nicht eingereichten Vergleichsvereinbarungen wurden vom Amtsgericht München die Prüfungstermine auf den 18. Juni 2020 vertagt. In diesem Termin werden erneut mehrere tausend Forderungen festgestellt werden können. Mit einer weiteren Vertagung in den Herbst ist angesichts der hohen Zahl von Forderungsanmeldungen zu rechnen.“