In Kürze tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Die neue EU-Regelung soll das Datenschutzrecht modernisieren und die Verbraucherrechte stärken. Verfolgt man die Schlagzeilen der vergangenen Tage, scheint das Regelwerk allerdings regelrechte Panik bei Unternehmen und Vereinen auslösen – denn der Aufwand für den Datenschutz dürfte erheblich zunehmen.
Im aktuell erhältlichen Stiftungsreport von Asset Standard greift der Herausgeber Klaus-Dieter Erdmann demzufolge die Thematik auf und fasst zusammen, wo Stiftungen mit der DSGVO in Berührung kommen. So etwa beim Versand eines Newsletters. Hier gilt vor allem die Anmeldung für solche Info-Mailings als Knackpunkt: Die Organisation muss dokumentieren, dass der Empfänger ausdrücklich zum Erhalt zugestimmt hat, ein solches Verfahren bezeichnet man als „Double-Opt-in“. Hierbei bestätigt der Empfänger nach seiner Anmeldung über eine ihm anschließend zugesandte Mail, dass er den Newsletter auch tatsächlich abonnieren möchte. „Sollte dies nicht der Fall sein, ist das Einholen einer rechtkonformen Zustimmung bis zur genannten Deadline zwingend erforderlich. Zusätzlich dürfen nur Daten erhoben werden, die wirklich für die Anmeldung benötigt werden“, betont der Geschäftsführer von Asset Standard.
Weitere Hinweise entnehmen Sie dem Stiftungsreport 04/2018, den Sie über FondsDISCOUNT.de kostenlos herunterladen können:
Stiftungsreport 04/2018 downloaden
Der Report listet außerdem wie gewohnt defensive sowie weitere Stiftungsfonds geordnet nach Ausschüttungen, Performance, Risikokennzahlen und Ranking auf.
2017 schnitten diese drei defensiven Stiftungsfonds unter dem Aspekt „Performance“ am besten ab: der Phaidros Funds – Conservative A (ISIN: LU0504448563), der Warburg Stiftungsfonds (ISIN: DE000A0LGSH9) und der Stiftungsfonds Westfalen (ISIN: DE000A0RA4R0).