Inhalt


Neue digitale Angemessenheitsprüfung


Persönliche Einladung per E-Mail


Der Sinn und Nutzen für unsere Kunden


Negatives Prüfungsergebnis


Wie es im Fall der Aufrechterhaltung des Investitionswunsches weitergehen kann


Bei einer beratungsfreien Vermittlung von unternehmerischen Beteiligungen oder Wertpapieren über FondsDISCOUNT.de profitieren unsere Kunden i. d. R. von attraktiven Cashback-Zahlungen. Als zugelassenes Wertpapierinstitut nach § 15 WpIG sind wir dabei verpflichtet, vor der beratungsfreien Vermittlung eines Finanzinstrumentes die Kenntnisse und Erfahrungen in verschiedenen Anlagebereichen („Angemessenheitsprüfung“) abzufragen, um unerfahrene Anleger vor risikobehafteten Investitionen zu schützen.


In der Veröffentlichung der Bafin heißt es dazu: „Die Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen rechtzeitig vor der Erbringung von Dienstleistungen ohne Beratung ihre Kunden in eindeutiger und verständlicher Sprache über die Angemessenheitsbeurteilung und ihren Zweck informieren, der darin besteht, die Unternehmen in die Lage zu versetzen, im besten Interesse des Kunden zu handeln.“


Neue digitale Angemessenheitsprüfung


Im Zuge einer gesetzlichen Neufassung der MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance), die zur Erhöhung dieser Schutzfunktion nunmehr auch die Überprüfung der gemachten Angaben erfordert, haben wir unseren Prozess angepasst und von „beleghaft“ auf „digital“ umgestellt. So können unsere Kunden ihre Angaben unkompliziert und komfortabel online erfassen und wir diese auswerten. Alle Kunden, die unseren Service der beratungsfreien Anlagevermittlung in den letzten Jahren bereits genutzt haben oder sich neu für unseren Service interessieren, erhalten hierzu in Kürze eine Einladung zur Online-Befragung per E-Mail.


Persönliche Einladung per E-Mail


Woran erkennt man, dass man von FondsDISCOUNT.de zur Befragung eingeladen wurde? Unsere Kunden erhalten die E-Mail von ihrem persönlichen Ansprechpartner. Neben den gewohnten Unternehmensangaben befinden sich in der Signatur auch die persönlichen Kontaktdaten des jeweiligen Ansprechpartners – bei Rückfragen können sich unsere Kunden also direkt an diesen wenden.


Der Sinn und Nutzen für unsere Kunden


Auch wenn die Erteilung der Auskünfte freiwillig ist, lohnt es sich, die Zeit und Mühe zu investieren! Anhand der gemachten Angaben können wir uns einen Eindruck verschaffen, ob unsere Kunden die mit der gewählten Kapitalanlage verbundenen Risiken richtig beurteilen können. Haben wir nach Auswertung der Angaben Zweifel daran, werden unsere Kunden über unsere Einschätzung informiert, worauf sie frei entscheiden können, ob sie an ihrer Investition festhalten möchten oder nicht.


Es ist ihnen selbstverständlich auch freigestellt, im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses (sprich, wenn wir auf Basis der von uns dokumentierten Kenntnisse und Erfahrungen nicht feststellen können, dass die Risiken der gewählten Kapitalanlage eigenständig und angemessen eingeschätzt werden können) doch einen Berater hinzuzuziehen.


Negatives Prüfungsergebnis


Wie geht man mit der Mitteilung zu einem negativen Prüfungsergebnis in Bezug auf die dokumentierten Kenntnisse und Erfahrungen richtig um? In diesem Fall sollte man die Investitionsentscheidung in aller Ruhe überdenken, sich intensiver informieren oder professionellen Rat suchen. Denn: Die Angemessenheitsprüfung ist und ersetzt keine Anlageberatung! Eine an den persönlichen Verhältnissen unserer Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in Form einer individuellen Anlageberatung, der individuellen steuerlichen Situation und unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspezifischer Grundlagen, Chancen und Risiken, erfolgt ausdrücklich nicht.


Wie es im Fall der Aufrechterhaltung des Investitionswunsches weitergehen kann


Im Rahmen der beratungsfreien Anlagevermittlung werden wir nach einem negativen Prüfungsergebnis nur dann tätig, wenn unsere Kunden uns auf unseren Hinweis hin eine explizite Einzelweisung zur Auftragsweiterleitung erteilen. Halten sie trotz negativer Prüfung an ihrer Entscheidung fest, führen wir den Auftrag selbstverständlich sehr gern aus.